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Firma vererben

GSP Scheidt & Partner ist Ihr Ansprechpartner bei steuerrechtlichen Fragen der Unternehmensnachfolge durch Erben.

Für viele Unternehmer ist es nicht einfach, einen geeigneten Nachfolger für die eigene Firma zu finden. Nicht nur bei Familienbetrieben stellt sich dabei auch die Frage, wie man ein Unternehmen vererben und dabei möglichst Steuern sparen kann. Für den Laien ist die Rechtslage vielfach unklar. Deswegen unterstützen wir Sie gern bei allen Fragen rund um das Thema Firma erben und vererben.

Wir sind Ihr Ansprechpartner bei folgenden Themen:

  • Besteuerung bei Firmenübertragungen
  • Ausarbeitung einer Unternehmenssatzung in Hinblick auf die Erbfolge
  • Erstellung eines Testaments für das Vererben von Firmenanteilen
  • Schenkungssteuer bei Abfindungen
  • Vermeidung eines Verlustabzugs
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Ihre Ansprechpartner:
Matthias Kalthoff
Matthias Kalthoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Donat Erbert
Dr. Donat Ebert
Freier Mitarbeiter
Rechtsanwalt
Schwerpunkt Internat. Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Geprüfter Nachlasspfleger

Lena Frescher
Lena Frescher
Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
Firma vererben - Scheidt & Partner - Rechtsanwälte | Steuerberatung
Hannah Kluwig
Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht

Eine Firma zu vererben ist oft schwieriger als gedacht. Wenn die eigenen Kinder in die unternehmerischen Fußstapfen treten wollen, ist die größte Hürde scheinbar überwunden. Doch nicht immer ist der Nachwuchs auch wirklich dafür geeignet. Was dann? Und selbst wenn sich in der Familie jemand findet, der die Geschicke des Unternehmens in Zukunft leiten soll – was passiert mit den anderen Erben?

Die Unternehmensnachfolge bietet viele Fallstricke. Deswegen sollten Sie einen Anwalt für Erbrecht aufsuchen, der sich mit diesem Thema auskennt. Wir beraten Sie eingehend und erarbeiten eine Lösung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Viele Probleme lassen sich durch ein Testament klären. Aber auch aus Sicht einer GmbH oder anderen Personengesellschaft gibt es Handlungsbedarf. So sollte die Satzung einen auch den Fall einer Erbschaft bei den Gesellschaftern berücksichtigen.

Sie wollen Ihre Unternehmensanteile vererben und sich vorab über die privaten und geschäftlichen Stolperfallen des Steuer- und Erbrechts informieren? Unter folgendem Link haben wir alle wichtigen Fakten zusammengetragen: Steuerberatung Unternehmen (ver)erben

* Amtssitz des Notars in Bochum

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Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00

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