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Erben nach Scheidung

GSP Scheidt & Partner berät Sie zu allen Themen rund um das Erbrecht nach Scheidungen.

Wenn eine Ehe gescheitert ist, hat das weitreichende Folgen, die auch das Erbrecht betreffen. Solange das Paar verheiratet ist, gilt für den Partner die gesetzliche Erbfolge und er hat Anspruch auf einen Pflichtteil. Doch nach einer Scheidung ist ein solches Erbe in der Regel nicht mehr gewünscht und vom Gesetzgeber auch nicht mehr vorgesehen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, die Sie kennen sollten. Es empfiehlt sich vor allem bei gemeinsamen Kindern, einen Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Wir stehen Ihnen dafür gern zur Verfügung.

Wir vertreten und beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Gestaltung eines auf Ihre Belange abgestimmtes Testament
  • Gültigkeit von Testamenten und Erbverträgen
  • Pflichtteilsansprüche von Hinterbliebenen
  • Widerruf wechselseitiger Verfügungen
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Matthias Kalthoff
Matthias Kalthoff
Rechtsanwalt
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Lena Frescher
Lena Frescher
Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
Erben nach Scheidung - Scheidt & Partner - Rechtsanwälte | Steuerberatung
Hannah Kluwig
Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht

Der letzte Wille eines Verstorbenen ist für die Hinterbliebenen bindend. Doch oft werden Testamente ohne anwaltliche Beratung verfasst und wichtige Kriterien gar nicht bedacht. Diese Unwissenheit kann Einfluss auf die Erbfolge haben, die möglicherweise anders gewünscht war. Das spielt vor allem bei Scheidungen eine Rolle. Gerade bei getrennten Eheleuten mit gemeinsamen Kindern hat es unter Umständen weitreichende Folgen, wenn das Testament unwirksam wird, weil die entscheidenden Klauseln fehlen.

Wer verheiratet ist, hat seinem Partner gegenüber Erbansprüche. Die erlöschen bei einer Scheidung, die noch gar nicht rechtskräftig sein. Schon nach dem gesetzlichen Trennungsjahr oder wenn der Erblasser der Scheidung bereits zugestimmt hatte, ändert sich die Erbfolge. Der Ex-Partner geht dann in der Regel leer aus. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die Sie kennen sollten und zu denen wir Sie gern beraten.

Sie wünschen weitere Informationen zum Erben nach Scheidung? Unter folgendem Link haben wir alle wichtigen Fakten zusammengetragen: Rechtsberatung Erbrecht nach Scheidung

* Amtssitz des Notars in Bochum

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Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

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