Scheidt Kalthoff & Partner berät Sie als Fachkanzlei für Steuerrecht in Essen aufgrund langjähriger Erfahrung umfassend im gesamten Steuerrecht.
Unsere Beratungsschwerpunkte:
Die Experten der Kanzlei Scheidt Kalthoff & Partner sind als Anwälte für Steuerrecht in Essen tätig. Als Fachkanzlei für Steuerrecht und Erbrecht unterstützen wir Sie in allen Stadien von steuerrechtlichen oder steuerstrafrechtlichen Verfahren.
In allen Fragen des Steuerrechts, des Steuerstrafrechts und des Erbrechts sind die Experten der Kanzlei Scheidt Kalthoff & Partner kompetente und versierte Ansprechpartner in Essen, dem Ruhrgebiet und bundesweit. Auch bei internationalen Fragestellungen im Steuerrecht oder Erbrecht sind wir der richtige Ansprechpartner.
Übersicht:
Ein Fachanwalt für Steuerrecht ist der Ansprechpartner, wenn es um Probleme um das Thema Steuern und Steuerrecht geht sowie wenn rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt geführt werden. Dabei wird vom Thema Steuern, Besteuerung und Steuerrecht jeder Bürger in unterschiedlichen Lebenssituationen berührt.
Bereits kurz nach der Geburt wird einem Neugeborenen vom Bundeszentralamt für Steuern eine Steuer-Identifikationsnummer zugewiesen. Auch nach dem Tod spielen Steuern noch eine Rolle. Denn stirbt ein Mensch und vererbt etwas, kann das für die Erben bedeuten, sich mit dem Thema Erbschaftsteuer auseinanderzusetzen und über ihr Erbe eine Steuererklärung zu erstellen.
Aber auch im täglichen Leben begegnen uns überall Steuern. Sei es an der Tankstelle in Form der Mineralölsteuer, beim Kauf von Lebensmittel mit der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer oder beim Kauf von Bier, Wein oder Kaffee. Auf bestimmte Lebensmittel müssen zusätzlich zu der Mehrwertsteuer auch andere sog. Verbrauchssteuern gezahlt werden:
Manche Verbrauchsteuern wurden im Laufe der Zeit aber aufgegeben. Dies hängt zumeist mit dem zu hohen Verwaltungsaufwand und zu geringem Steueraufkommen oder der Harmonisierung des EG-Binnenmarktes zusammen. Hierzu zählen z.B. die Tee-, Salz- und Zuckersteuer (seit 1993 aufgehoben) oder die Zündwarensteuer (z.B. auf Streichhölzer; 1981 aufgegeben).
Anders als bei den Verbrauchssteuern gibt es auch Steuern, die bereits dann anfallen, wenn man etwas Bestimmtes besitzt oder nutzt. Beispielsweise hat man als Eigentümer und Halter eines Fahrzeugs die KFZ-Steuer abzuführen. Es ist dabei egal, wie viel man mit dem Fahrzeug fährt oder ob man überhaupt damit fährt. Auch für Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken fällt mit der Grundsteuer eine Steuer an, die rein an die Eigentümer-Stellung anknüpft.
Im beruflichen Kontext existiert praktisch für jeden Arbeitnehmer, Selbständigen oder Freiberufler die Pflicht, Einkommen zu versteuern. Die Einkommensteuer ist eine sog. Gemeinsteuer, die dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zugutekommt. Bis auf einen steuerlichen Grundbetrag – aktuell im Jahr 2022 10.347 Euro – muss auf das Einkommen z.B. durch Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit Einkommensteuer entrichtet werden.
Auch Firmen müssen, je nach ihrer Rechtsform oder ihrer Tätigkeit, unterschiedliche Steuern entrichten. Ist ein Unternehmen z.B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz GmbH – so muss dieses Unternehmen u.a. Körperschaftsteuer abführen. Bei Gewerbebetrieben muss die sog. Gewerbesteuer entrichtet werden.
Diese kurzen Beispiele von Steuern und Steuerarten zeigen bereits, dass es viele Sachverhalte und Tatsachen gibt, die Steuern hervorrufen und beeinflussen können. Und bei jeder Steuerfestsetzung, Feststellung von steuererheblichen Tatsachen, Abgabe von Steuererklärungen und der steuerlichen Bescheiderteilung können auf unterschiedlichen Ebenen und durch unterschiedliche Akteure Fehler passieren.
Dabei machen nicht nur die Finanzbehörden Fehler. Auch den steuerpflichtigen Privatpersonen, Unternehmen oder Selbständigen unterlaufen z.B. bei der Erstellung von Steuererklärungen immer wieder Fehler, Tatsachen werden vergessen oder Sachverhalte, die eine Steuerersparnis bedeuten können, werden nicht berücksichtigt. Aber solche Fehler können die Betroffenen in Kontakt mit dem Steuerstrafrecht bringen, da die Finanzbehörden oftmals eine Steuerverkürzung vorwerfen.
In solchen Fällen sollten sich Betroffene an einen Fachanwalt für Steuerrecht wenden und sich von diesem beraten und vertreten lassen. Der Fachanwalt kann bei Steuerbescheiden Einspruch einlegen und damit auf die Fehler und die richtige Besteuerung hinwirken. Um die Wirkungen des ursprünglichen Steuerbescheides nicht eintreten zu lassen, reicht es nicht nur Einspruch einzulegen. Neben dem Einspruch muss auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.
Sollte der Einspruch nicht die gewünschte Wirkung haben und die Steuerbehörde erkennt den Fehler nicht an, lässt sich der Steuerbescheid auch mittels Klage vor dem Finanzgericht angreifen. Hierfür sollten sich Betroffene in jedem Fall von einem Fachanwalt für Steuerrecht vertreten lassen.
Die meisten Steuern und Steuerarten werden bundeseinheitlich erhoben. Ob Sie in Berlin, Niedersachsen, Bayern oder Nordrhein-Westfalen Einkommensteuern abführen, ist für die Höhe der Einkommensteuer unerheblich. Die Einkommensteuer wird bundeseinheitlich in gleicher Höhe erhoben. Dies gilt auch für die meisten anderen Steuern wie die Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer oder Erbschaftsteuer.
Es gibt aber Steuern, die diesen Grundsatz durchbrechen. Bei bestimmten Steuerarten gibt es Unterschiede je nachdem in welchem Bundesland man lebt – z.B. die Grunderwerbsteuer. Darüber hinaus gibt es auch Steuern, die von Gemeinde zu Gemeinde oder von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind.
Vor allem im Bereich der Gewerbesteuer, die Gewerbebetriebe abführen müssen, ist der Hebesatz der Stadt oder der Gemeinde zu beachten. Mit unterschiedlichen Hebesätzen stehen die Gemeinden und Städte um die Gunst von Gewerbebetrieben in gewisser Konkurrenz. Der Hebesatz ist letztlich dafür verantwortlich, wie hoch die individuelle Steuerlast ist – niedrige Hebesätze führen zu einer niedrigen Steuerlast.
Für die Gewerbesteuer wird – bundeseinheitlich – ein bestimmter individueller Messbetrag ermittelt. Dieser setzt sich z.B. aus dem Gewerbeertrag – dies ist u.a. der Jahresgewinn verrechnet mit bestimmten gesetzlich fixierten Kürzungen und Hinzurechnungen, Freibeträgen sowie der Steuermesszahl – 3,5% – zusammen. Der hieraus ermittelte Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem regionalen Hebesatz multipliziert.
Der Hebesatz liegt in Deutschland zwischen mindestens 200 % bis zu maximal 900%. Für die Stadt Essen beträgt der Hebesatz der Gewerbesteuer 480 %.
Der Beruf des Rechtsanwalts und des Steuerberaters sind verschiedene Berufe. Beide Berufe setzen unterschiedliche Ausbildungen und Prüfungen voraus. Ein Rechtsanwalt kann aber auch Steuerberater sein, wenn er die Steuerberater-Prüfung absolviert hat. Dies ist aber eher die Ausnahme als die Regel. Steuerberater sind damit nicht gleich Rechtsanwälten.
Der Steuerberater darf in Steuersachen „geschäftsmäßige Hilfeleistungen“ anbieten. Er darf also seine Mandanten in Steuersachen beraten und ihre Steuererklärungen anfertigen. Bei der Rechtsberatung darf der Steuerberater nur sehr eingeschränkt tätig werden.
Hingegen darf der Rechtsanwalt auch in Steuersachen beraten, vertreten und alle die Dienstleistungen anbieten, die der Steuerberater auch anbieten darf – der Rechtsanwalt ist daher auch zur Steuerberatung befugt.
Das Team von Scheidt Kalthoff & Partner steht Ihnen im Steuerrecht mit 4 Beratern zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf das Steuerrecht spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Steuerrecht. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.
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