• Weitblick behalten
  • Brücken schlagen
  • Recht zu Tage fördern
  • Recht zu Tage fördern
  • Gutes bewahren
  • Professionelle Rechtsberatung
Sie befinden sich hier:

Ist das Nachlassgericht dazu verpflichtet das Originaltestament zur Einsichtnahme zu versenden?

Ein Anspruch auf Versendung der Originalakten besteht nicht.

Die Überlassung der Akten liegt im Ermessen des Gerichts. Denn die Versendung der Akte birgt die Gefahr des Verlustes unersetzlicher Akten, wie die eines Originaltestaments. So kann das Schriftstück versehentlich in den falschen Briefkasten eingeworfen werden, auf dem Transport verloren gehen oder einem Dritten ausgehändigt werden. Somit kann das Nachlassgericht aufgrund der Verlustgefahr die Versendung des Originals verweigern. Der Verlustgefahr kommt beachtliches Gewicht zu. Ein Anspruch auf Übersetzung der Originalakte besteht somit nicht.

(AG Köln 25.5.20, 30 VI 92/20, Abruf-Nr. 216966)

Ihre Ansprechpartner:
Matthias Kalthoff
Matthias Kalthoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Donat Erbert
Dr. Donat Ebert
Rechtsanwalt
Schwerpunkt Internat. Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Geprüfter Nachlasspfleger
Lena Frescher
Lena Frescher
Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht
Kontakt_alle
© 2022 - GSP Scheidt & Partner
phone-handsetcrossmenu