Erbschaft- und Schenkungssteuerliche Erleichterungen aufgrund der Corona-Pandemie in den Bundesländern: Bayern und Nordrhein-Westfalen

In Bayern und Nordrhein-Westfalen kann auf Antrag für die Erbschaft- bzw. Schenkungssteuererklärung, sowie für die Begleichung der jeweiligen Steuern eine Fristverlängerung von 3 Monaten gewährt werden.  Dazu äußerten sich die...

kontaktaufnahme

Berlin
+49 30 - 32 51 21 550

Bochum
+49 234 - 95 70 07 00

Dortmund
+49 231 - 97 39 41 00

Duisburg
+49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf
+49 211 - 75 61 51 00

Essen
+49 201 - 85 77 01 00

In Bayern und Nordrhein-Westfalen kann auf Antrag für die Erbschaft- bzw. Schenkungssteuererklärung, sowie für die Begleichung der jeweiligen Steuern eine Fristverlängerung von 3 Monaten gewährt werden. 

Dazu äußerten sich die jeweiligen Bundesländer folgendermaßen:

Auf Antrag wird die Begleichung der Erbschaft- und Schenkungssteuer bis zu 3 Monate zinsfrei gestundet. Vor Ablauf des Dreimonatszeitraums besteht die Möglichkeit eines erneuten Antrags auf Fristverlängerung. (LfSt Bayern S 3900.1.1-23/1 St34)

Ähnliches gilt auch für die Fristverlängerung für die Erbschaft- bzw. Schenkungssteuererklärung. Grundsätzlich wird eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung für bis zu drei Monate gewährt. Die Fristverlängerung kann ggf. auch rückwirkend erteilt werden. (LfSt Bayern S 3900.1.1-23/1 St34)

Auf Antrag ergeht, ggf. auch rückwirkend, eine dreimonatige Fristverlängerung für die Feststellungserklärung im Bereich Unternehmensvermögen, sofern der Antrag nicht offensichtlich unbegründet ist. (LfSt Bayern S 3302.1.1-6/1 St34)

Ebenso auf Antrag kann die Einkommenssteuer für einen Zeitraum von 3 Monaten zinsfrei gestundet werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Herabsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen. (FinMin NRW, Pressemitteilung vom 2.4.20).

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwälte und Berater


Mathias Scheidt

Mathias Scheidt

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Matthias Kalthoff

Matthias Kalthoff

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Lena Frescher

Lena Frescher

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

KONTAKT

Professionelle Rechtsberatung



berlin
BERLIN

+49 30 - 32 51 21 550

bochum
BOCHUM

+49 234 - 95 70 07 00

dortmund
DORTMUND

+49 231 - 97 39 41 00

duisburg
DUISBURG

+49 203 - 94 19 31 00

duesseldorf
DÜSSELDORF

+49 211 - 75 61 51 00

essen
ESSEN

+49 201 - 85 77 01 00

videoberatung und videokonferenzen
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Klicke oder ziehe eine Datei in diesen Bereich zum Hochladen.
Checkboxen
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.

Formular

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.
Checkboxen
Nach oben scrollen