Wer fällt unter den Begriff „Abkömmlinge“ iSd §1924 BGB?

Unter Abkömmlinge iSd §1924 BGB fallen nicht nur die Kinder des Erblassers, sondern auch dessen Enkel und Urenkel usw. Das OLG Oldenburg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob...

kontaktaufnahme

Berlin
+49 30 - 32 51 21 550

Bochum
+49 234 - 95 70 07 00

Dortmund
+49 231 - 97 39 41 00

Duisburg
+49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf
+49 211 - 75 61 51 00

Essen
+49 201 - 85 77 01 00

Unter Abkömmlinge iSd §1924 BGB fallen nicht nur die Kinder des Erblassers, sondern auch dessen Enkel und Urenkel usw.

Das OLG Oldenburg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob unter der Formulierung „gemeinschaftliche Abkömmlinge“ in einem gemeinschaftlichen Testament, lediglich die Kinder oder auch die Enkelkinder zu verstehen sind. Die gesetzliche Wertung des §1924 BGB ist eindeutig und enthält keine Beschränkung auf Kinder. Vielmehr fallen unter den Begriff „Abkömmlinge“ iSd §1924 BGB Kinder, Enkel und Urenkel usw.

(OLG Oldenburg 11.9.19, 3 U 24/18)

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwälte und Berater


Mathias Scheidt

Mathias Scheidt

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Matthias Kalthoff

Matthias Kalthoff

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Lena Frescher

Lena Frescher

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

KONTAKT

Professionelle Rechtsberatung



berlin
BERLIN

+49 30 - 32 51 21 550

bochum
BOCHUM

+49 234 - 95 70 07 00

dortmund
DORTMUND

+49 231 - 97 39 41 00

duisburg
DUISBURG

+49 203 - 94 19 31 00

duesseldorf
DÜSSELDORF

+49 211 - 75 61 51 00

essen
ESSEN

+49 201 - 85 77 01 00

videoberatung und videokonferenzen
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Klicke oder ziehe eine Datei in diesen Bereich zum Hochladen.
Checkboxen
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.

Formular

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.
Checkboxen
Nach oben scrollen