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Die Missachtung von Vorempfängen in der Nachlassverteilung

Eine fehlerhafte Nachlassverteilung, die auf einer Pflichtverletzung im Rahmen einer Testamentsvollstreckung beruht und zur Nichtberücksichtigung von Vorempfängen führt, begründet einen Schadensersatzanspruch gegen den Testamentsvollstrecker.

Das OLG München entschied, dass die Nichtberücksichtigung von Vorempfängen bereits eine Pflichtverletzung darstellt und der demzufolge zu gering ausgezahlte Nachlasswert einen Schaden darstellt, der einen Schadensersatzanspruch nach §2219 BGB begründet.

Ihre Ansprechpartner:
Matthias Kalthoff
Matthias Kalthoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Donat Erbert
Dr. Donat Ebert
Rechtsanwalt
Schwerpunkt Internat. Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Geprüfter Nachlasspfleger
Lena Frescher
Lena Frescher
Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht
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