Die Steuerbefreiung für einen „Familienheim-Erwerb“ des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners kann trotz Nießbrauchvorbehalts rückwirkend entfallen, wenn das Eigentum des Ehegatten oder Lebenspartners innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb auf einen Dritten übergetragen wird.
Zur Begründung führt der Bundesfinanzhof an: Der Gesetzeswortlaut „Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken“ (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b ErbStG) würde bedeuten, dass nebst Nutzung auch die Eigentümerstellung des erbenden Ehegatten oder Lebenspartners während des Zehnjahreszeitraumes bestehen bleiben müssen.
(BFH, Urteil v. 11.07.2019 – II R 38/16 = FD-ErbR 2019, 422937)