Erbrecht kennt keine Grenzen, Gesetze schon. Umso wichtiger ist es, im Falle eines grenzüberschreitenden Erbfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Scheidt Kalthoff & Partner bietet Ihnen auch bei Auslandsbezug langjährige Erfahrung im Rahmen der Ermittlung, Durchsetzung und Verwertung von Nachlässen. Lassen Sie sich von unserem Spezialisten (Hier Spezialist einfügen) beraten.
Einen Erbfall grenzüberschreitend und in verschiedenen Rechtsordnungen zu begleiten, ist Sache von Spezialisten. Wir vertreten Ihre Interessen in der Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Erbfall und sichern dabei Ihre Rechte in der Übergangszeit und nach Klärung der Frage, wer genau was geerbt hat. Zudem wickeln wir für Sie den Nachlass ab – egal ob Immobilien oder weiteres Vermögen - und erstellen auch entsprechende Erbschafsteuererklärungen.
Wir kennen uns aufgrund langjähriger Erfahrung insbesondere im Erbrecht in Kanada aus. Wir sprechen die Sprache und machen Ihre Ansprüche hier vollumfänglich geltend.
Sie erreichen uns an den Standorten in
Berlin, Kurfürstendamm 62, Tel.: +49 30 - 32 51 21 550
Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00
Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00
Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00
Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00
Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00