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Fachanwalt Testament

Um Ihren letzten Willen in einem Testament festzuhalten, brauchen Sie von Rechts wegen weder Notar noch Anwalt. Dennoch empfiehlt es sich, denn es gibt viele Dinge zu beachten. Formfehler können später zu einer Anfechtung des Testaments führen, sodass die von Ihnen bestimmte Verteilung des Erbens unter Umständen am Ende gar nicht eingehalten werden muss. Als Kanzlei für Erbrecht unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Erstellung eines Testaments. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Es gibt keine Vorschrift, dass der Nachlass durch ein Testament geregelt werden muss. Wer das nicht tut, überlässt sein Vermögen der gesetzlichen Erbfolge. Soll diese jedoch geändert werden, ist ein Testament unbedingt notwendig. So können auch Streitigkeiten in Erbengemeinschaften verhindert werden, die leider öfter vorkommen als man meint. Aber auch steuerliche Vergünstigungen sind ein guter Grund, einen Notar bzw. Fachanwalt für das Testament aufzusuchen, der Sie zu Optimierungen bei Erbschafts- und Schenkungssteuer berät.

Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Eigenhändiges Testament ohne Notar

Wer auf ein notarielles Testament verzichtet, muss es per Hand schreiben. Maschinell, also am PC erstellt und anschließend ausgedruckt ist es ungültig. Die Angabe von Ort und Datum ist zwar nicht unbedingt notwendig, damit es sich um ein gültiges Testament handelt, aber durchaus empfehlenswert, damit es nicht anfechtbar ist. Fehlt beispielsweise das Datum, kann es nach Ihrem Tod zu Problemen kommen, wenn mehrere Verfügungen vorliegen und diese nicht in eine chronologische Reihenfolge gebracht werden können.

Ein eigenhändig erstelltes Testament muss nicht zwangsläufig auf eine Seite passen. Es kann auch im Laufe der Zeiten durch weitere Seiten ergänzt werden. Es muss jedoch unbedingt vom Erblasser auf der letzten Seite unterschrieben werden. Die Unterschrift von Erben oder Zeugen ist nicht notwendig.

Testament bei Gericht hinterlegen

Wer sein Testament ohne Notar erstellt, der sollte sich darüber Gedanken machen, wo es verwahrt wird. Schließlich muss es nach dem Tod des Erblassers auch gefunden werden. Ein notarielles Testament wird automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt und im Testamentsregister registriert. Beim handschriftlichen Testament ist die amtliche Verwahrung ebenfalls ratsam. So kann beim Amtsgericht die „besondere amtliche Verwahrung“ beantragt werden und Sie müssen sich nicht darauf verlassen, dass jemand Ihr Testament findet und beim Nachlassgericht abgibt.

Werden all diese Punkte beachtet, sind die wichtigsten Voraussetzungen für ein gültiges Testament erfüllt. Ein Fachanwalt für Erbrecht wird Ihnen aber viele Gründe nennen können, warum es dennoch zur Anfechtung kommen kann. Von unleserlichen Testamenten bis hin zu uneindeutigen Formulierungen – es gibt zahlreiche Fallstricke. Deswegen sollten Sie sich von einem Anwalt bei Ihrem Testament beraten lassen.

Ihre Ansprechpartner:
Matthias Kalthoff
Matthias Kalthoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Donat Erbert
Dr. Donat Ebert
Freier Mitarbeiter
Rechtsanwalt
Schwerpunkt Internat. Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Geprüfter Nachlasspfleger

Lena Frescher
Lena Frescher
Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
Fachanwalt Testament - Scheidt & Partner - Rechtsanwälte | Steuerberatung
Hannah Kluwig
Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht

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