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Widerrufsjoker 2020

Der Europäische Gerichtshof hat am 26. März 2020 entschieden, dass die Widerrufsbelehrungen in deutschen Kreditverträgen gegen EU-Recht verstoßen. Die darin enthaltenen Kaskadenverweisungen widersprechen der Richtlinie, dass klar und prägnant dargestellt werden muss, wie die Widerrufsfrist berechnet werden kann. Millionen deutscher Verbraucherkredite, die nach Juni 2010 abgeschlossen wurden, können nun widerrufen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese bereits abbezahlt sind oder noch laufen.

Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob auch Ihr Kreditvertrag anfechtbar ist.

Laden Sie Ihren Darlehensvertrag unverbindlich hoch und wir melden uns umgehend mit dem Ergebnis der Prüfung bei Ihnen. Anschließend können Sie entscheiden, ob wir Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Vertragspartner durchsetzen sollen. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist das ohne Kostenrisiko möglich.

Immobilienkredit widerrufen

Die Umschuldung eines Baukredits kann in der aktuellen Niedrigzinsphase viele tausend Euro Ersparnis bedeuten. Während im Frühjahr 2011 eine Baufinanzierung über 20 Jahre noch durchschnittlich 4,7 Prozent Zinsen kostete, sind es derzeit nur etwa 1,2 Prozent. Durch den Widerruf lässt sich also viel Geld sparen. Mit dem Widerrufsjoker können Sie darüber hinaus die hohe Vorfälligkeitsentschädigung umgehen, wenn Sie den Kredit vorzeitig abbezahlen wollen.

Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Ihre Ansprechpartner:
Mathias Scheidt
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Tobias Klümper
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Autokredit widerrufen

Auch bei Autofinanzierungen kann der Widerrufsjoker eingesetzt werden. So kommen Sie problemlos aus einem laufenden Vertrag. Sie geben das Auto ab und erhalten im Gegenzug alle gezahlten Raten inkl. Anzahlung von der Bank zurück (vorbehaltlich einer etwaigen Nutzungsentschädigung).

Nutzen Sie den Widerrufsjoker!

  • Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung.
  • Wir holen die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein oder beraten Sie zu Alternativen.
  • Nach der Deckungszusage verhandeln wir mit der Gegenseite.
  • Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, vertreten wir Sie vor Gericht.

Wir vertreten erfolgreich Mandanten beim Widerruf von Krediten und haben in der Vergangenheit bereits hunderte Verträge auf ihre Gültigkeit überprüft. Mit unserer Erfahrung können wir auch Ihnen helfen.

* Amtssitz des Notars in Bochum

Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Berlin, Kurfürstendamm 62, Tel.: +49 30 - 32 51 21 550

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00

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