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Steuern Schweiz

Scheidt Kalthoff & Partner berät Unternehmer umfassend über Steuerrichtlinien für Deutsche in der Schweiz, Luxemburg und anderen Ländern.

Wer als Deutscher in der Schweiz arbeitet oder sein Geld bei einer Schweizer Bank anlegt, sollte die Steuerrichtlinien unseres Nachbarlandes kennen. Schnell können Sie sich der Steuerhinterziehung strafbar machen, auch wenn dies gar nicht beabsichtigt war. Nicht nur Schwarzgeld in der Schweiz stellt eine Straftat dar, sondern beispielsweise auch eine fehlende Anzeige von geerbtem Vermögen auf Auslandskonten. Unsere Fachanwälte und Steuerberater stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Steuern in der Schweiz als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir vertreten und beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Steuerrichtlinien bei Wegzug in die Schweiz und für Grenzgänger
  • Erstellen der Einkommensteuererklärung mit Anlage N-Gre
  • Antrag auf Erstattung der Verrechnungsteuer bei der Schweizer Finanzverwaltung
  • Prüfen von Steuerbescheiden auf Richtigkeit
  • Verhandlungen mit Finanzbehörden und Banken
  • Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Ihre Ansprechpartner:
Mathias Scheidt
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Zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es regelt beispielsweise, in welchem Land Grenzgänger Einkommenssteuer zu zahlen haben. Es gilt der Wohnsitz. Das Abkommen legt darüber hinaus fest, dass deutsche Anleger die Schweizer Quellensteuer nicht zahlen müssen. Lediglich die Abgeltungssteuer wird fällig, die wie in Deutschland 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag beträgt. Hinzu kommt gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Trotz dieser Regelungen gibt es zahlreiche Fallstricke. Die Rechtslage der Steuern in der Schweiz für Deutsche ist komplex. Wer sich nicht der (wenn auch unabsichtlichen) Steuerhinterziehung strafbar machen will, sollte sich daher gut informieren und bei Bedarf einen erfahrenen Steuerberater hinzuziehen. Denn wird die Steuerhinterziehung aufgedeckt, ist die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige verwirkt und es drohen harte Konsequenzen.

Sie benötigen weitere Informationen zu den Steuerrichtlinien für deutsche Anleger und Arbeitnehmer in der Schweiz? Unter folgendem Link haben wir alle wichtigen Fakten zusammengetragen: Rechtsberatung Steuern Schweiz.

* Amtssitz des Notars in Bochum

Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Berlin, Kurfürstendamm 62, Tel.: +49 30 - 32 51 21 550

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00

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