Ein Steuerberater sollte die Interessen seines Mandaten bestmöglich vertreten. Dann sind sie jeden Cent wert. Dennoch ist eine sogenannte „Schlechterfüllung des Steuerberatervertrages“ nicht auszuschließen – und der Fehler eines Steuerberaters kann Sie teuer zu stehen kommen und unangenehme rechtliche und finanzielle Folgen haben. Zudem ist in den meisten Fällen das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Steuerberater nachhaltig zerstört.
Steuerberater gehen mit ihrem Beruf Haftungsrisiken ein, die sich kaum verhindern lassen. Sie müssen die aktuelle Rechtslage stets im Blick haben und gegebenenfalls interne Abläufe anpassen, um fachlich kompetent beraten und begleiten zu können. Durch seine fundierten Informationen muss der Mandant in der Lage sein, Entscheidung durch Abwägen von Chancen und Risiken zu treffen.
Selbstredend verlässt sich dieser darüber hinaus auf eine ordnungsgemäße Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung bis hin zu Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Hier lauert Streitpotenzial. Im Falle einer Auseinandersetzung werden sich beide Seiten unter Umständen einen Anwalt suchen, um ihre Position zu verteidigen bzw. eventuelle Ansprüche geltend zu machen. In vielen Fällen genügt jedoch ein Gespräch zwischen beiden Parteien, um die Situation zu klären.
Pflichten eines Steuerberaters
Nach §§ 1 bis 9, 13 BOStB (Berufsordnung der Bundes-Steuerberaterkammer) ist der Steuerberater im Rahmen des mit dem Mandaten geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages unter anderem dazu verpflichtet,
Letztendlich kommt es natürlich auf den erteilten Auftrag an. Wenn es darin lediglich um die Lohnbuchhaltung geht, muss er Sie nicht zu anderen steuerlichen Themen beraten.
Mit den genannten (und weiteren Pflichten) ergeben sich gewisse Haftungsansprüche des Mandanten bei:
Der Steuerberater haftet aber auch, wenn er Fristen beim Finanzamt versäumt, Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Finanzgericht falsch einschätzt oder den Mandanten nicht vor einer bilanziellen Überschuldung (mit dem Risiko einer Insolvenz) warnt.
Umfang der Steuerberaterhaftung
Wer seinen Steuerberater in die Haftung nehmen will, kann dies nur tun, wenn sich die eigene Vermögenslage durch sein Fehlverhalten verschlechtert hat. Dabei ist die Gesamtvermögenslage zu betrachten. Es müssen also alle finanziellen Positionen einbezogen werden, die vom haftungsbegründenden Ereignis betroffenen sind – auch solche, für die sich ein Vorteil für den Steuerpflichtigen ergeben hat.
Der Mandant muss übrigens nicht den gesamten Schaden einklagen, sondern kann sich (beispielsweise aus Kostengründen) auf einen Teil beschränken. Durch eine Feststellungsklage kann er zudem die Verjährungsfrist verlängern.
Was tun im Schadensfall?
Wer den begründeten Verdacht hat, sein Steuerberater habe nicht korrekt gehandelt, sollte er den Schaden spätestens drei Jahre nach Kenntnisnahme geltend gemacht haben. Im Idealfall passiert das jedoch innerhalb eines Monats nach Zustellung des Steuerbescheids, denn das ist der Zeitraum für einen Einspruch. So könnte der entstandene Schaden sofort verringert werden. Ist der Fehler des Steuerberaters nachweisbar, sollten Sie sich um eine außergerichtliche Einigung bemühen. Das minimiert die Kosten.
Wenn Sie sich von einem Steuerberater falsch informiert fühlen und Ihnen daraus steuerliche Nachteile entstanden sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Als Kanzlei für Steuerrecht kennen wir die Rechte und Pflichten eines Steuerberaters.
Sie erreichen uns an den Standorten in
Berlin, Kurfürstendamm 62, Tel.: +49 30 - 32 51 21 550
Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00
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