• Professionelle Rechtsberatung
  • Brücken schlagen
  • Tradition fortführen
Sie befinden sich hier:

Steuerberaterhaftung

Ein Steuerberater sollte die Interessen seines Mandaten bestmöglich vertreten. Dann sind sie jeden Cent wert. Dennoch ist eine sogenannte „Schlechterfüllung des Steuerberatervertrages“ nicht auszuschließen – und der Fehler eines Steuerberaters kann Sie teuer zu stehen kommen und unangenehme rechtliche und finanzielle Folgen haben. Zudem ist in den meisten Fällen das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Steuerberater nachhaltig zerstört.

Steuerberater gehen mit ihrem Beruf Haftungsrisiken ein, die sich kaum verhindern lassen. Sie müssen die aktuelle Rechtslage stets im Blick haben und gegebenenfalls interne Abläufe anpassen, um fachlich kompetent beraten und begleiten zu können. Durch seine fundierten Informationen muss der Mandant in der Lage sein, Entscheidung durch Abwägen von Chancen und Risiken zu treffen.

Selbstredend verlässt sich dieser darüber hinaus auf eine ordnungsgemäße Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung bis hin zu Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Hier lauert Streitpotenzial. Im Falle einer Auseinandersetzung werden sich beide Seiten unter Umständen einen Anwalt suchen, um ihre Position zu verteidigen bzw. eventuelle Ansprüche geltend zu machen. In vielen Fällen genügt jedoch ein Gespräch zwischen beiden Parteien, um die Situation zu klären.

Pflichten eines Steuerberaters

Nach §§ 1 bis 9, 13 BOStB (Berufsordnung der Bundes-Steuerberaterkammer) ist der Steuerberater im Rahmen des mit dem Mandaten geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages unter anderem dazu verpflichtet,

  • alle notwendigen Schritte für eine fristgerechte Erfüllung der Tätigkeiten zu unternehmen
  • seinen Mandanten sorgfältig und fachkundig (auch ungefragt) zu beraten und zu betreuen,
  • zur rechtzeitigen Vorbereitung aller Schritte, die für fristgebundene Tätigkeiten erforderlich sind,
  • dafür zu sorgen, dass der Mandant seine Interessen eigenverantwortlich wahren kann und alle Steuervorteile erhält,
  • ihn vor Schaden zu bewahren bzw. diesen bei Falschberatung zu mindern und
  • den Mandanten vor ungerechtfertigten Steuernachteilen zu schützen.

Letztendlich kommt es natürlich auf den erteilten Auftrag an. Wenn es darin lediglich um die Lohnbuchhaltung geht, muss er Sie nicht zu anderen steuerlichen Themen beraten.

Mit den genannten (und weiteren Pflichten) ergeben sich gewisse Haftungsansprüche des Mandanten bei:

  • objektiv fehlerhafter Beratung mit Steuernachteil,
  • unzureichender Fortbildung und dadurch fehlenden Kenntnissen des Steuerrechts,
  • unvollständiger Aufklärung des Sachverhaltes,
  • fehlende Hinweise zu Steuersparmöglichkeiten und -risiken.

Der Steuerberater haftet aber auch, wenn er Fristen beim Finanzamt versäumt, Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Finanzgericht falsch einschätzt oder den Mandanten nicht vor einer bilanziellen Überschuldung (mit dem Risiko einer Insolvenz) warnt.

Umfang der Steuerberaterhaftung

Wer seinen Steuerberater in die Haftung nehmen will, kann dies nur tun, wenn sich die eigene Vermögenslage durch sein Fehlverhalten verschlechtert hat. Dabei ist die Gesamtvermögenslage zu betrachten. Es müssen also alle finanziellen Positionen einbezogen werden, die vom haftungsbegründenden Ereignis betroffenen sind – auch solche, für die sich ein Vorteil für den Steuerpflichtigen ergeben hat.

Der Mandant muss übrigens nicht den gesamten Schaden einklagen, sondern kann sich (beispielsweise aus Kostengründen) auf einen Teil beschränken. Durch eine Feststellungsklage kann er zudem die Verjährungsfrist verlängern.

Was tun im Schadensfall?

Wer den begründeten Verdacht hat, sein Steuerberater habe nicht korrekt gehandelt, sollte er den Schaden spätestens drei Jahre nach Kenntnisnahme geltend gemacht haben. Im Idealfall passiert das jedoch innerhalb eines Monats nach Zustellung des Steuerbescheids, denn das ist der Zeitraum für einen Einspruch. So könnte der entstandene Schaden sofort verringert werden. Ist der Fehler des Steuerberaters nachweisbar, sollten Sie sich um eine außergerichtliche Einigung bemühen. Das minimiert die Kosten.

Wenn Sie sich von einem Steuerberater falsch informiert fühlen und Ihnen daraus steuerliche Nachteile entstanden sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Als Kanzlei für Steuerrecht kennen wir die Rechte und Pflichten eines Steuerberaters.

Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Berlin, Kurfürstendamm 62, Tel.: +49 30 - 32 51 21 550

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00

oder schreiben Sie uns unverbindlich unter Angabe Ihrer Telefonnummer:
Kontakt_alle
© 2022 - Scheidt Kalthoff & Partner
phone-handsetcrossmenu