Professionelle Rechtsberatung
Steuer-Verjährungsfristen
Bei den Steuern ist es wie bei vielen Dingen im Leben – irgendwann werden sie zu den Akten gelegt. Je nach Situation ist es des einen Freud und des anderen Leid. Wer eine Steuererstattung vom Finanzamt erwarten kann, wird nicht begeistert sein, wenn die Ansprüche verjährt sind. Im umgekehrten Fall können aber auch die Behörden nach einer gewissen Zeit keine Steuern mehr einfordern oder Steuerbescheide korrigieren, auch wenn ein Steuerbescheid in der Regel vorläufig ist. Nach einer gesetzlich festgelegten Frist hat der Staat schlichtweg keine Handhabe mehr gegen Steuerschuldner.
Bei den geltenden Verjährungsfristen im Steuerrecht muss zwischen Festsetzungs- und Zahlungsverjährung unterschieden werden.
Steuer-Verjährungsfristen
Unsere Beratungsschwerpunkte:
Festsetzungsverjährung
Für die Festsetzung einer Besteuerungsgrundlage, der Steuermessbeträge und der steuerlichen Nebenleistungen gilt eine Frist von vier Jahren (§ 169 Abs. 2 Abgabenordnung (AO)), außer bei Verbrauchssteuern (ein Jahr) sowie Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (drei Jahre).
Nach Ablauf dieser Frist ist es nicht mehr möglich, eine Steuererklärung abzugeben. Gleichzeitig kann das Finanzamt aber auch keinen Steuerbescheid mehr erlassen oder ändern. Eine Ausnahme besteht bei leichtfertigen Steuerkürzungen, einer milden Form der Steuerhinterziehung. Dann verlängert sich die Festsetzungsverjährung auf fünf Jahre, bei schwerwiegenderen Steuerhinterziehungen auf zehn Jahre.
Die Steuer-Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie die Steuererklärung einreichen. Wer für ein Jahr keine Steuererklärung abgibt, auch wenn er dazu verpflichtet ist, beginnt die Festsetzungsverjährung erst drei Jahre nach Ende dieses Kalenderjahrs.
Zahlungsverjährung
Die Zahlungsverjährung beträgt nach § 228 AO fünf Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Zahlung zu leisten ist. Müsste der Steuerschuldner zu viel erstattete Steuern zurückzahlen und die Zahlungsverjährung ist bereits abgelaufen, ist diese Verpflichtung nichtig. Allerdings kann sich die fünfjährige Zahlungsverjährung auch verlängern, wenn sie in den letzten sechs Monaten dieser Frist gehemmt wird, etwa durch eine Betriebsprüfung. Die Hemmung selbst kann maximal sechs Monate dauern, aber auch kürzer sein. Die Verjährungsfrist wird dann um den Zeitraum der Hemmung ausgeweitet.
Die Frist kann aber nicht nur gehemmt, sondern auch unterbrochen werden, etwa bei Insolvenzanmeldung, Mahnung oder Stundung, Vollstreckungen oder wenn der Wohnsitz des Steuerpflichtigen zunächst ermittelt werden muss. Nach dem Jahr, in dem die Zahlungsverjährung unterbrochen wurde, wird die Frist neu gestartet.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Steuerschulden oder -ansprüche bereits verjährt sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gern beraten für Sie zu den für Ihren Fall geltenden Steuer-Verjährungsfristen.
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
Scheidt Kalthoff & Partner
Das unterscheidet uns
Bei uns erhalten Sie mehr als nur einen Anwalt für Ihren Fall – Sie profitieren von einem eingespielten Team von Experten. Zwar steht Ihnen ein fester Ansprechpartner als persönlicher Anwalt stets zur Seite, doch gleichzeitig wird Ihr Fall aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet, um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Unsere Stärke liegt in der Spezialisierung: Wir konzentrieren uns ausschließlich auf Erbrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Durch diese klare Fokussierung bieten wir Ihnen tiefgreifendes Know-how und maßgeschneiderte Lösungen in genau den Bereichen, die für Sie relevant sind.
Wir gehen auch neue Wege, wenn es um Ihren Erfolg geht. Mit innovativen Lösungen zur Prozessfinanzierung ermöglichen wir Ihnen, Ihre rechtlichen Anliegen ohne finanzielle Belastungen zu verfolgen – so können Sie sich voll und ganz auf Ihr Recht konzentrieren. Flexibilität und Erreichbarkeit sind uns ebenfalls wichtig: Dank unserer Videoberatung erhalten Sie professionelle Unterstützung, wo immer Sie sich gerade befinden. Einfach, ortsunabhängig und unkompliziert stehen wir an Ihrer Seite. Das macht uns aus – eine Kombination aus Fachkompetenz, Teamarbeit und modernen Ansätzen, die stets auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Unser Erbguide
Wir führen Sie durch Ihren Erbfall


Was ist unser Erbguide?
Mit unserem Erbguide bieten wir Ihnen wertvolle Unterstützung für die Selbstinformation. Durch praxisnahe Checklisten, hilfreiche Fallbeispiele und den Erbquotenrechner erhalten Sie einen klaren Überblick. Informieren Sie sich schnell und unkompliziert.
Infoblog
Checklisten
Fallbeispiele
Erbrechner


Kontakt
Professionelle Rechtsberatung
Unsere Standorte

BERLIN
+49 30 - 325 121 550

BOCHUM
+49 234 - 95 70 07 00

DORTMUND
+49 231 - 97 39 41 00

DUISBURG
+49 203 - 94 19 31 00

DÜSSELDORF
+49 211 - 75 61 51 00

ESSEN
+49 201 - 85 77 01 00

Kontakt
Professionelle Rechtsberatung
Unsere Standorte

Berlin
+49 30 - 32 51 21 550

Bochum
+49 234 - 95 70 07 00

Dortmund
+49 231 - 97 39 41 00
Duisburg
+49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf
+49 211 - 75 61 51 00

Essen
+49 201 - 85 77 01 00
