Selbstanzeige Schwarzarbeit

Willkommen bei Scheidt Kalthoff & Partner, Fachkanzlei für Steuerrecht. Wir beraten Unternehmer umfassend über die Möglichkeit einer Selbstanzeige bei Schwarzarbeit.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

› Erstellung einer Selbstanzeige
› Vertretung gegenüber der Steuer- bzw. Zollfahndung
› Soforthilfe bei Hausdurchsuchungen

› Verteidigung zu den Tatvorwürfen
› Verteidigung bei Steuerfestsetzung und Strafbemessung

Wenn Sie als Arbeitnehmer schwarzarbeiten oder als Unternehmer Ihre Mitarbeiter illegal beschäftigen, sollten Sie sich von einem auf Steuerrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Er wird Sie mit dem Ziel eines geringen Strafmaßes vertreten. Bei Schwarzarbeit droht Ihnen in der Regel nur eine Geldstrafe, doch die kann gerade für Firmen inklusive der anstehenden Nachzahlungen existenzvernichtend sein. Vor allem bei einem bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren kennen wir alle Möglichkeiten, den Prozess schnell und mit einem strafmildernden Urteil zu beenden.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwälte und Berater

Das Team von Scheidt Kalthoff & Partner steht Ihnen mit seinen Beratern zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf die steuerliche Selbstanzeige spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Steuerstrafrecht. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.

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MATHIAS SCHEIDT

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Geschäftsführender Partner
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KARSTEN WEISS

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
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TOBIAS KLÜMPER

Steuerberater
Rechtsanwalt
Dipl. Finanzwirt
Koop – Partnerrecht

Selbstanzeige Schwarzarbeit

Sicher handeln bei Schwarzarbeit:

Schwarzarbeit ist Sozialversicherungsbetrug und Steuerhinterziehung in Tatmehrheit. Wer den Finanzbehörden falsche Beitragssummen übermittelt oder aber erst gar keine Sozialversicherungsabgaben zahlt, der handelt rechtswidrig und schadet der Wirtschaft. Deswegen wird dieser Tatbestand auch nicht als Kavaliersdelikt gesehen, sondern strafrechtlich verfolgt. Am Ende eines Ermittlungsverfahrens wird der Schaden errechnet und die Höhe der Geldbuße festgesetzt. Diese bemisst sich an den unterschlagenen Beiträgen und Steuern, die wiederum vom Bruttolohn abhängig sind.

Doch auch Arbeitnehmer machen sich strafbar, wenn sie schwarzarbeiten. Die Konsequenzen sind weitaus milder als bei Unternehmern, vor allem wenn Sie mit einer Selbstanzeige zur Aufklärung beitragen. Auch wer privat Personen beschäftigt, für die eigentlich Sozialabgaben und Steuern gezahlt werden müssten, macht sich der Schwarzarbeit schuldig. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, trotz Selbstanzeige weitgehend straffrei zu bleiben.

Sie benötigen weitere Informationen zu Thema Strafen für Schwarzarbeit? Unter folgendem Link haben wir alle wichtigen Fakten zusammengetragen: Rechtsberatung Schwarzarbeit

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Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

Steuerrecht im Überblick

Glossar

Informieren Sie sich zu den zahlreichen Einzelthemen im Steuerrecht in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar:

Scheidt Kalthoff & Partner

Das unterscheidet uns

Bei uns erhalten Sie mehr als nur einen Anwalt für Ihren Fall – Sie profitieren von einem eingespielten Team von Experten. Zwar steht Ihnen ein fester Ansprechpartner als persönlicher Anwalt stets zur Seite, doch gleichzeitig wird Ihr Fall aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet, um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Unsere Stärke liegt in der Spezialisierung: Wir konzentrieren uns ausschließlich auf Erbrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Durch diese klare Fokussierung bieten wir Ihnen tiefgreifendes Know-how und maßgeschneiderte Lösungen in genau den Bereichen, die für Sie relevant sind.

Wir gehen auch neue Wege, wenn es um Ihren Erfolg geht. Mit innovativen Lösungen zur Prozessfinanzierung ermöglichen wir Ihnen, Ihre rechtlichen Anliegen ohne finanzielle Belastungen zu verfolgen – so können Sie sich voll und ganz auf Ihr Recht konzentrieren. Flexibilität und Erreichbarkeit sind uns ebenfalls wichtig: Dank unserer Videoberatung erhalten Sie professionelle Unterstützung, wo immer Sie sich gerade befinden. Einfach, ortsunabhängig und unkompliziert stehen wir an Ihrer Seite. Das macht uns aus – eine Kombination aus Fachkompetenz, Teamarbeit und modernen Ansätzen, die stets auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Unser Erbguide

Wir führen Sie durch Ihren Erbfall

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Was ist unser Erbguide?

Mit unserem Erbguide bieten wir Ihnen wertvolle Unterstützung für die Selbstinformation. Durch praxisnahe Checklisten, hilfreiche Fallbeispiele und den Erbquotenrechner erhalten Sie einen klaren Überblick. Informieren Sie sich schnell und unkompliziert.

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