Scheidt Kalthoff & Partner berät Unternehmer umfassend über die Möglichkeit einer Selbstanzeige bei Schwarzarbeit.
Wenn Sie als Arbeitnehmer schwarzarbeiten oder als Unternehmer Ihre Mitarbeiter illegal beschäftigen, sollten Sie sich von einem auf Steuerrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Er wird Sie mit dem Ziel eines geringen Strafmaßes vertreten. Bei Schwarzarbeit droht Ihnen in der Regel nur eine Geldstrafe, doch die kann gerade für Firmen inklusive der anstehenden Nachzahlungen existenzvernichtend sein. Vor allem bei einem bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren kennen wir alle Möglichkeiten, den Prozess schnell und mit einem strafmildernden Urteil zu beenden.
Wir vertreten und beraten Sie zu folgenden Themen:
Schwarzarbeit ist Sozialversicherungsbetrug und Steuerhinterziehung in Tatmehrheit. Wer den Finanzbehörden falsche Beitragssummen übermittelt oder aber erst gar keine Sozialversicherungsabgaben zahlt, der handelt rechtswidrig und schadet der Wirtschaft. Deswegen wird dieser Tatbestand auch nicht als Kavaliersdelikt gesehen, sondern strafrechtlich verfolgt. Am Ende eines Ermittlungsverfahrens wird der Schaden errechnet und die Höhe der Geldbuße festgesetzt. Diese bemisst sich an den unterschlagenen Beiträgen und Steuern, die wiederum vom Bruttolohn abhängig sind.
Doch auch Arbeitnehmer machen sich strafbar, wenn sie schwarzarbeiten. Die Konsequenzen sind weitaus milder als bei Unternehmern, vor allem wenn Sie mit einer Selbstanzeige zur Aufklärung beitragen. Auch wer privat Personen beschäftigt, für die eigentlich Sozialabgaben und Steuern gezahlt werden müssten, macht sich der Schwarzarbeit schuldig. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, trotz Selbstanzeige weitgehend straffrei zu bleiben.
Sie benötigen weitere Informationen zu Thema Strafen für Schwarzarbeit? Unter folgendem Link haben wir alle wichtigen Fakten zusammengetragen: Rechtsberatung Schwarzarbeit
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Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00
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