Scheidt Kalthoff & Partner berät Sie als Fachkanzlei für Steuerstrafrecht aufgrund langjähriger Erfahrung umfassend zu der Abgabe einer Selbstanzeige.
Zur Erlangung von Straffreiheit kann die Abgabe einer Selbstanzeige geboten sein. Wir prüfen für Sie den Umfang und die Notwendigkeit einer solchen Anzeige, stellen Ihre Straffreiheit sicher, besorgen die hierzu benötigten Unterlagen (auch gegebenenfalls im Ausland) und erstellen alle notwendigen steuerlichen Erklärungen.
Wir beraten und vertreten Sie:
Auch in umfangreichen und vielschichtigen Fällen setzen wir Ihr Ziel der Straffreiheit durch, dies unabhängig von der Art der Einkünfte, so z.B. bei Bankguthaben, gewerblichen Einkünften, Vermietungen, Nebeneinkünften, Vortragseinkünften, Arzttätigkeiten oder Erbschaften.
Das Team von Scheidt Kalthoff & Partner steht Ihnen mit seinen Beratern zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf die steuerliche Selbstanzeige spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Steuerstrafrecht. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.
Steuerliche Regeln sind umfangreich und schwer zu überschauen. Es kommt daher oft zu Fehlern, die dann dem Strafrecht unterliegen können. Die Gründe, die hierzu führen können, sind vielseitig. Fehler eines Steuerberaters, eine falsche steuerliche Gestaltung, bloße Unwissenheit über steuerliche Vorschriften oder Nachlässigkeit im Umgang mit den steuerlichen Pflichten sind in der Regel die Hauptgründe. Auch wer sonst alles richtig macht und sich bisher nichts hat zuschulden kommen lassen, kommt so in eine schwierige Situation. So ging es auch schon vielen anderen Steuerpflichtigen. Wichtig ist es aber, die Situation zeitnah zu bereinigen.
Der Gesetzgeber hat hier das Instrument der Selbstanzeige vorgesehen. Nutzen Sie unsere umfangreiche Erfahrung im Bereich des Steuerstrafrechts und lassen Sie sich von erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern vertreten, die die Regeln des Strafrechts ebenso beherrschen, wie die des Steuerrechts. Wir sind für Ihren konkreten Fall da.
Der Erfolg der Anzeige wird dabei auch maßgebend durch den richtigen Umgang mit den Finanzbehörden sowie der richtigen Verarbeitung der entsprechenden Unterlagen und Zahlen bestimmt. Unser Team kann in kürzester Zeit auch umfangreichstes Unterlagenmaterial auswerten und eine Anzeige sicher vorbereiten – sprechen Sie uns gerne an.
Eine Selbstanzeige sollte immer schnellstmöglich erstattet werden, da sogenannte Sperrgründe eintreten können. Wir können Ihnen aufgrund der Vielzahl der von uns erfolgreich betreuten Fälle eine sichere Einschätzung geben.
Informieren Sie sich zum Thema Selbstanzeige in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar. Hier finden Sie auch weitere Informationen zu den Themen Selbstanzeige, Strafhöhe und Verjährung von Strafen und Steuern.
Sie erreichen uns an den Standorten in
Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00
und an weiteren Standorten:
Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 - 85 77 01 00
Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00
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