Informationen Schwarzarbeit

Willkommen bei Scheidt Kalthoff & Partner, Fachkanzlei für Steuerrecht. Wir beraten Unternehmer umfassend über die Möglichkeit einer Selbstanzeige bei Schwarzarbeit.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

› Erstellung einer Selbstanzeige
› Vertretung gegenüber der Steuer- bzw. Zollfahndung
› Soforthilfe bei Hausdurchsuchungen

› Verteidigung zu den Tatvorwürfen
› Verteidigung bei Steuerfestsetzung und Strafbemessung

Schätzungen zufolge belaufen sich die durch Schwarzarbeit verursachten wirtschaftlichen Schäden in Deutschland auf mehr als 300 Millionen Euro pro Jahr. Konkrete statistische Daten gibt es dazu jedoch nicht und so ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Summe noch um einiges höher ist.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwälte und Berater

Das Team von Scheidt Kalthoff & Partner steht Ihnen im Steuerrecht zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf das Steuerrecht spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Steuerrecht. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.

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MATHIAS SCHEIDT

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Geschäftsführender Partner
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KARSTEN WEISS

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
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TOBIAS KLÜMPER

Steuerberater
Rechtsanwalt
Dipl. Finanzwirt
Koop – Partnerrecht

Schwarzarbeit

So bewahren wir Sie vor teuren Fehlern bei der Beschäftigung:

Strafen für Schwarzarbeit

Schätzungen zufolge belaufen sich die durch Schwarzarbeit verursachten wirtschaftlichen Schäden in Deutschland auf mehr als 300 Millionen Euro pro Jahr. Konkrete statistische Daten gibt es dazu jedoch nicht und so ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Summe noch um einiges höher ist. Schwarzarbeit stellt einen Sozialversicherungsbetrug dar und viele Unternehmen unterschätzen das Strafmaß im Falle einer Tatentdeckung durch die Behörden.

Doch weil Schwarzarbeit erst nach 30 Jahren verjährt und die Lohnnachzahlung eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt, ist das Risiko eines existenziellen Ruins nicht unerheblich. Neben unterschlagenen sozialversicherungsrechtlichen Leistungen wird auch die hinterzogene Einkommenssteuer beim Arbeitgeber von den Behörden eingefordert.

Vorliegende Tatmehrheit

Durch die zunehmende Zahl der Ermittlungsverfahren steigt auch die Gefahr für betroffene Firmen, dass illegale Beschäftigungsverhältnisse aufgedeckt werden. Der Unternehmer macht sich dabei in zweierlei Hinsicht strafbar: Er hat Lohnsteuer hinterzogen und Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten. Beide Tatbestände werden separat betrachtet.

Wird die Lohnsteuer dem Finanzamt nicht bis zum 10. Tag des Folgemonats vollständig gemeldet, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 380 Abgabenordnung. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen ist bereits das Nichtzahlen eine Straftat nach § 266a Abs. 1 StGB. Es reicht nicht aus, die Arbeitnehmerbeiträge lediglich an die Behörden zu übermitteln, wenn sie jedoch nicht gezahlt werden. Gleiches gilt für die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

Schwarzarbeit aus Arbeitnehmersicht

In der Regel geraten die Arbeitgeber ins Visier der Zollfahndung, wenn es um die Aufdeckung von Schwarzarbeit geht. Als Arbeitnehmer machen Sie sich nur dann strafbar, wenn Sie aktiv mitwirken und Ihre Arbeitspapiere nicht abgegeben haben. Dann handelt es sich um Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Bei einer Selbstanzeige drohen Arbeitnehmern in der Regel keine schwerwiegenden Konsequenzen. Wer schwarz arbeitet und eigentlich Sozialleistungen bezieht, muss diese allerdings zurückzahlen.

Auch die Beschäftigung einer nicht gemeldeten Putzhilfe oder über eine Gefälligkeit hinausgehende Arbeiten bei Freunden, die ein Haus bauen, fallen unter Schwarzarbeit. Kommt es zu einer Anzeige durch Nachbarn, denen das ein Dorn im Auge ist, werden die Behörden aktiv. Allerdings müssen Sie bei Schwarzarbeit im Minijob-Umfang nicht mit einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung rechnen. Sie gelten als „leichtfertige Steuerverkürzung“ und sind damit eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße verhängt wird.

Strafmaß für Schwarzarbeit

Bei Arbeitgebern, die sich der Schwarzarbeit schuldig gemacht haben, sind die Behörden strenger. Nach dem Abschluss eines Ermittlungsverfahrens wird der durch die Straftat entstandene Schaden berechnet und daraufhin die Geldstrafe für die Schwarzarbeit. Es basiert maßgeblich auf der Höhe der hinterzogenen Lohnsteuer und den nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen und damit auf dem Bruttoarbeitsentgelt, selbst wenn eine Nettolohnvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen wurde. In besonders schweren Fällen oder wenn Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt werden, droht zudem eine Freiheitsstrafe für den Unternehmer.

Haben Sie als Arbeitnehmer schwarzgearbeitet oder wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Sie als Unternehmer eingeleitet? Dann sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Wie bei anderen Formen der Steuerhinterziehung kann auch bei Schwarzarbeit eine Selbstanzeige strafmildernd wirken. Hierfür sollten Sie jedoch einen erfahrenen Anwalt für Steuerstrafrecht konsultieren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

Steuerrecht im Überblick

Glossar

Informieren Sie sich zu den zahlreichen Einzelthemen im Steuerrecht in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar:

Scheidt Kalthoff & Partner

Das unterscheidet uns

Bei uns erhalten Sie mehr als nur einen Anwalt für Ihren Fall – Sie profitieren von einem eingespielten Team von Experten. Zwar steht Ihnen ein fester Ansprechpartner als persönlicher Anwalt stets zur Seite, doch gleichzeitig wird Ihr Fall aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet, um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Unsere Stärke liegt in der Spezialisierung: Wir konzentrieren uns ausschließlich auf Erbrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Durch diese klare Fokussierung bieten wir Ihnen tiefgreifendes Know-how und maßgeschneiderte Lösungen in genau den Bereichen, die für Sie relevant sind.

Wir gehen auch neue Wege, wenn es um Ihren Erfolg geht. Mit innovativen Lösungen zur Prozessfinanzierung ermöglichen wir Ihnen, Ihre rechtlichen Anliegen ohne finanzielle Belastungen zu verfolgen – so können Sie sich voll und ganz auf Ihr Recht konzentrieren. Flexibilität und Erreichbarkeit sind uns ebenfalls wichtig: Dank unserer Videoberatung erhalten Sie professionelle Unterstützung, wo immer Sie sich gerade befinden. Einfach, ortsunabhängig und unkompliziert stehen wir an Ihrer Seite. Das macht uns aus – eine Kombination aus Fachkompetenz, Teamarbeit und modernen Ansätzen, die stets auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

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