Information Betriebsprüfung bei Unternehmenskauf bzw. -verkauf

Willkommen bei Scheidt Kalthoff & Partner, Fachkanzlei für Steuerrecht. Wir beraten Sie zu Ihrer ganz persönlichen Situation aufgrund langjähriger Erfahrung bei Betriebsprüfungen.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

› Begleitung der Betriebsprüfung
› Prüfung der Unterlagen
› Verhandlungen mit dem Finanzamt
› Kontrolle des Prüfungsberichts
› Rechtliche Beurteilung des Prüfungszeitpunkts und -umfangs

› Verhandlung mit den Finanzbehörden
› Vertretung vor Gericht
› Verteidigung bei Steuerhinterziehung
› Erstellung von Selbstanzeigen

Betriebsprüfungen – auch Außenprüfungen genannt – durch die Finanzbehörden bereiten den meisten Unternehmen schon bei der Ankündigung Bauchschmerzen. Ein solcher Termin ist immer mit Anspannung und Stress verbunden. Er findet in der Regel während der Geschäftszeiten statt und ist mit Rechten und Pflichten für den Steuerpflichtigen verbunden.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwälte und Berater

Das Team von Scheidt Kalthoff & Partner steht Ihnen im Steuerrecht zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf das Steuerrecht spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Steuerrecht. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.

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MATHIAS SCHEIDT

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Geschäftsführender Partner
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KARSTEN WEISS

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
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TOBIAS KLÜMPER

Steuerberater
Rechtsanwalt
Dipl. Finanzwirt
Koop – Partnerrecht

Betriebsprüfung bei Unternehmenskauf bzw. -verkauf

So begleiten wir Sie sicher durch jede Prüfung:

Die Gründe für eine Betriebsprüfung, die mindestens 14 Tage vorher angekündigt werden muss, sind vielfältig. So kann den Behörden die letzte Steuererklärung nicht plausibel erschienen sein oder es gab erhebliche Steuernachzahlungen. Auch stark schwankende Gewinne oder regelmäßig zu spät erfolgte Zahlungen sind auffällig und können den Eindruck erwecken, der Unternehmer habe seine Buchführung nicht im Griff.

Ankündigung einer Außenprüfung

Selbst wer seine Steuern immer fristgerecht und nach besten Wissen und Gewissen gezahlt hat, fürchtet Nachzahlungen und Schätzungen, weil Unterlagen fehlen könnten oder etwas nicht bedacht wurde, denn kaum ein Unternehmer überblickt und kennt alle steuerlich relevanten Gesetze. Eine Betriebsprüfung kann sich übrigens schon viel früher ankündigen als mit der eigentlichen Anmeldung. Steht unter dem Steuerbescheid der Satz „Der Bescheid ist nach § 164 AO vorläufig“ oder „Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig“, ist das ein Hinweis auf eine bevorstehende Außenprüfung in den Geschäftsräumen des Unternehmens.

Die Finanzbeamten können sich bei einer Betriebsprüfung unterschiedlicher Methoden bedienen. Bei einer Kassenbuchführung, die vor allem bei Gastronomen angewendet wird, wird der tatsächliche Kassenstand mit dem buchhalterischen Bestand abgeglichen. Ist das Ergebnis dieser Kassensturzfähigkeit positiv, gehen die Behörden von einer ordnungsgemäßen Buchführung aus. Im umgekehrten Fall droht eine Gewinnhinzuschätzung, die hinterfragt werden sollte. Weitere Prüfungsmethoden sind die Einnahmenprüfung, äußerer und innerer Betriebsvergleich, Vermögenszuwachs- und Geldverkehrsrechnung, Nachkalkulation, Zeitreihenvergleich, Chi²-Test sowie Benford’s Law.

Je größer das Unternehmen, desto wahrscheinlicher sind Prüfungen

Wie oft eine Betriebsprüfung stattfindet, ist gesetzlich nur für große Unternehmen geregelt, die jährlich geprüft werden müssen. Für klein- und mittelständische Firmen gibt es solche rechtlichen Vorgaben nicht, allerdings gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wenn Sie der Meinung sind, zu oft geprüft zu werden, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Häufige Betriebsprüfungen sind unangenehm, weil sie den Firmenalltag beeinträchtigen und in der Regel einen Steuerberater erfordern, der die Prüfung begleitet. Es empfiehlt sich, mehrere Jahre in einer Prüfung zusammen zu fassen, um rechtliche Fragestellungen nicht in jedem Jahr erneut mit den Behörden klären zu müssen.

Eine Betriebsprüfung besteht aus vier Phasen, die durch die Betriebsprüfungsanordnung geregelt sind: Nach einer Anfangsbesprechung findet die eigentliche Prüfung statt. Nach Auswertung der Daten folgen Schlussbesprechung und Prüfungsbericht, den Sie von einem Steuerberater kontrollieren lassen sollten. Hier ergeben sich oft Anhaltspunkte für eine Anfechtung.

Einen Vergleich anstreben

Bei umstrittenen Sachverhalten ist es ratsam, während der Betriebsprüfung „tatsächliche Verständigung“ mit den Finanzbehörden anzustreben, bei der gemeinsam nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht wird. Solch ein – für beide Seiten bindender – Vergleich kann unter Umständen erstrebenswerter sein als die Risiken, die eine Fortsetzung der Betriebsprüfung birgt. Die Ergebnisse der tatsächlichen Verständigung haben meist auch nach Abschluss der Prüfung Bestand. Allerdings kann in diesem Fall kein Einspruch gegen den Steuerbescheid erhoben werden. Lassen Sie sich daher von uns beraten, bevor Sie einen solchen Vergleich unterschreiben.

Für den Fall der noch nicht von den Behörden bemerkten Steuerhinterziehung sollten Sie ebenfalls Kontakt mit uns aufnehmen. Durch eine Nacherklärung oder eine korrekte Selbstanzeige können Sie Schlimmeres abwenden. Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema.

Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

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Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

Scheidt Kalthoff & Partner

Das unterscheidet uns

Bei uns erhalten Sie mehr als nur einen Anwalt für Ihren Fall – Sie profitieren von einem eingespielten Team von Experten. Zwar steht Ihnen ein fester Ansprechpartner als persönlicher Anwalt stets zur Seite, doch gleichzeitig wird Ihr Fall aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet, um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Unsere Stärke liegt in der Spezialisierung: Wir konzentrieren uns ausschließlich auf Erbrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Durch diese klare Fokussierung bieten wir Ihnen tiefgreifendes Know-how und maßgeschneiderte Lösungen in genau den Bereichen, die für Sie relevant sind.

Wir gehen auch neue Wege, wenn es um Ihren Erfolg geht. Mit innovativen Lösungen zur Prozessfinanzierung ermöglichen wir Ihnen, Ihre rechtlichen Anliegen ohne finanzielle Belastungen zu verfolgen – so können Sie sich voll und ganz auf Ihr Recht konzentrieren. Flexibilität und Erreichbarkeit sind uns ebenfalls wichtig: Dank unserer Videoberatung erhalten Sie professionelle Unterstützung, wo immer Sie sich gerade befinden. Einfach, ortsunabhängig und unkompliziert stehen wir an Ihrer Seite. Das macht uns aus – eine Kombination aus Fachkompetenz, Teamarbeit und modernen Ansätzen, die stets auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Unser Erbguide

Wir führen Sie durch Ihren Erbfall

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Was ist unser Erbguide?

Mit unserem Erbguide bieten wir Ihnen wertvolle Unterstützung für die Selbstinformation. Durch praxisnahe Checklisten, hilfreiche Fallbeispiele und den Erbquotenrechner erhalten Sie einen klaren Überblick. Informieren Sie sich schnell und unkompliziert.

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