Vermögen und Scheidung - bereits an diesen Begriffen wird klar, dass es hierfür einer vernünftigen Lösung bedarf. Die Scheidung wird dabei grundsätzlich durch gerichtlichen Beschluss vollzogen - auf ein Verschulden der Ehegatten kommt es dabei zu Recht nicht mehr an. Was aber geschieht in diesem Fall mit den gemeinsam angeschafften Vermögenswerten, insbesondere mit Immobilienvermögen oder Gesellschaftsvermögen? Scheidt Kalthoff & Partner verfügt über besondere Expertise auf dem Gebiet der Auseinandersetzung des Vermögens von Ehegatten, insbesondere in Hinblick auf Immobilien, Firmenwerte und "Unternehmerehen" und kann Ihnen daher besondere Lösungsansätze anbieten.
Mit der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft geht eben oft auch eine komplizierte Auseinandesetzung des Vermögens einher, die den nicht wirtschaftlich vorgebildeten Scheidungsanwalt schnell überfordern kann.
Insoweit sind zahlreiche besondere Konstellationen zu berücksichtigen:
Oft ist die Auflösung einer Ehe stark emotional geprägt, dies gilt auch in vermögensrechtlicher Hinsicht. Auch in diesen schwierigen Lebenslagen behalten wir den Überblick und vertreten zielsicher Ihre Interessen.
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