Professionelle Rechtsberatung

Auseinandersetzung Vermögen Ehegatten

Vermögen und Scheidung - bereits an diesen Begriffen wird klar, dass es hierfür einer vernünftigen Lösung bedarf. Die Scheidung wird dabei grundsätzlich durch gerichtlichen Beschluss vollzogen - auf ein Verschulden der Ehegatten kommt es dabei zu Recht nicht mehr an. Was aber geschieht in diesem Fall mit den gemeinsam angeschafften Vermögenswerten, insbesondere mit Immobilienvermögen oder Gesellschaftsvermögen? Scheidt Kalthoff & Partner verfügt über besondere Expertise auf dem Gebiet der Auseinandersetzung des Vermögens von Ehegatten, insbesondere in Hinblick auf Immobilien, Firmenwerte und "Unternehmerehen" und kann Ihnen daher besondere Lösungsansätze anbieten. 

Ihre Ansprechpartner

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Sebastian Kugel

Rechtsanwalt
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Erbrecht

Wir beraten Sie zu folgenden Themen:

Mit der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft geht eben oft auch eine komplizierte Auseinandesetzung des Vermögens einher, die den nicht wirtschaftlich vorgebildeten Scheidungsanwalt schnell überfordern kann.

Insoweit sind zahlreiche besondere Konstellationen zu berücksichtigen:

  • Handelt es sich bei den  Ehegatten unter Umständen um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder sind sie eine bloße Bruchteilsgemeinschaft und welche Auswirkungen hat dies?
  • Wer darf die Geschäfte weiterführen, Mieten oder Umsätze vereinnahmen oder eine Immobilien nutzen?
  • Kann ein Ehegatten allein handeln - die Geschäfte allein weiterführen?
  • Was ist zu tun, wenn ein Ehegatte zu unrecht Zustimmungen verweigert oder Gelder abzweigt?
  • Wie sind laufende Erträge aufzuteilen?
  • Wie sind in diesem Zusammenhang Eheverträge auszulegen und Güterstände zu berücksichtigen?
  • Ist ein Ehegatte für unentgeltlich betriebliche Arbeit oder Kinderbetreuung zu entschädigen?
  •  
    Oft ist die Auflösung einer Ehe  stark emotional geprägt, dies gilt auch in vermögensrechtlicher Hinsicht. Auch in diesen schwierigen Lebenslagen behalten wir den Überblick und vertreten zielsicher Ihre Interessen.

    Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

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    Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

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