Professionelle Rechtsberatung
Auseinandersetzung Vermögen Ehegatten
Vermögen und Scheidung - bereits an diesen Begriffen wird klar, dass es hierfür einer vernünftigen Lösung bedarf. Die Scheidung wird dabei grundsätzlich durch gerichtlichen Beschluss vollzogen - auf ein Verschulden der Ehegatten kommt es dabei zu Recht nicht mehr an. Was aber geschieht in diesem Fall mit den gemeinsam angeschafften Vermögenswerten, insbesondere mit Immobilienvermögen oder Gesellschaftsvermögen? Scheidt Kalthoff & Partner verfügt über besondere Expertise auf dem Gebiet der Auseinandersetzung des Vermögens von Ehegatten, insbesondere in Hinblick auf Immobilien, Firmenwerte und "Unternehmerehen" und kann Ihnen daher besondere Lösungsansätze anbieten.
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Rechtsanwalt
Schwerpunkt Internat. Erbrecht
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Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Hannah Kluwig
Beratungsschwerpunkt Erbrecht

Sebastian Kugel
Schwerpunkt Erbrecht
Erbrecht
Wir beraten Sie zu folgenden Themen:
Mit der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft geht eben oft auch eine komplizierte Auseinandesetzung des Vermögens einher, die den nicht wirtschaftlich vorgebildeten Scheidungsanwalt schnell überfordern kann.
Insoweit sind zahlreiche besondere Konstellationen zu berücksichtigen:
Oft ist die Auflösung einer Ehe stark emotional geprägt, dies gilt auch in vermögensrechtlicher Hinsicht. Auch in diesen schwierigen Lebenslagen behalten wir den Überblick und vertreten zielsicher Ihre Interessen.
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

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