Professionelle Rechtsberatung

Pflichtteil fordern

Scheidt Kalthoff & Partner berät Sie in Ihrer ganz persönlichen Situation aufgrund langjähriger Erfahrung umfassend zu Pflichtteilsansprüchen. Wenn ein Mensch verstirbt stellen sich viele Fragen, auch solche der Vermögensnachfolge.
Soweit Sie enterbt worden sind, ist es Ihr Recht, Ihren Pflichtteil einzufordern.

Erbrecht

Wir beraten Sie zu folgenden Themen:

Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Gültigkeit von Testamenten/ Erbverträgen
  • Pflichtteil dem Grunde nach
  • Pflichtteil der Höhe nach
  • Pflichtteilsergänzung (Vorschenkungen an die Erben)
  •  (notarieller) Pflichtteilsverzicht
  •  
    Im Falle der Enterbung setzen wir Ihren rechtmäßig zustehenden Pflichtteil in voller Höhe durch.

    Dabei ist zunächst immer eingehend zu prüfen, ob Sie überhaupt wirklich enterbt worden sind. Insoweit kommt es auf die tatsächlichen Umstände, die rechtlichen Bedingungen und auf den wirklichen Willen des Erblassers an. Der Verstorbene kann aufgrund seiner Testierfreiheit jeden als Erben einsetzen oder von der Erbfolge ausschließen. Im letzten Fall gewährt der Gesetzgeber bestimmten Personen ein Pflichtteilsrecht.

    Lassen Sie daher fachanwaltlich kompetent überprüfen, ob Testamente oder Erbverträge wirksam sind und ob Ihre Enterbung auch dem Willen des Erblasers entspricht. Letztwillige Verfügungen können aus vielen Gründen unwirksam sein – Erbrecht ist Expertensache und einzelfallabhängig. Letztwillige Verfügungen können unwirksam sein, aufgrund der Form, vorangehender Verfügungen oder mangelnder Testierfähigkeit. Auch kann eine andere Interpretation möglich sein, als die der vermeintlichen Erben. Eine Enterbung muss daher nicht ohne weitere Prüfung hingenommen werden.

    In jedem Falle aber ist Ihnen der richtig berechnete Pflichtteil herauszugeben. Wir prüfen Ihren Anspruch in rechtlicher Hinsicht und der Höhe und setzen diesen zeitnah durch.

    Mehr zum Thema Erben und Vererben und damit zum Thema Erbrecht finden Sie auf unserer Homepage. Hier finden Sie auch Informationen zu dem häufig in Streit stehenden Fall der Testierfähigkeit des verstorbenen (Erblassers) – konnte überhaupt noch verfügt werden? Im letztgenannten Fall bietet Scheidt Kalthoff & Partner in Zusammenarbeit mit einem renommierten Neuropsychiater und Sachverständigen, einen einmaligen Lösungsansatz an.

    * Amtssitz des Notars in Bochum

    Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

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    Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

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    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Erbrecht
    Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
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    Dr. Donat Ebert

    Freier Mitarbeiter
    Rechtsanwalt
    Schwerpunkt Internat. Erbrecht
    Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
    Geprüfter Nachlasspfleger
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    Lena Frescher

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Erbrecht
    Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
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    Hannah Kluwig

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    Beratungsschwerpunkt Erbrecht
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    Sebastian Kugel

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