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Pflichtteil fordern

Scheidt Kalthoff & Partner berät Sie in Ihrer ganz persönlichen Situation aufgrund langjähriger Erfahrung umfassend zu Pflichtteilsansprüchen.

Wenn ein Mensch verstirbt stellen sich viele Fragen, auch solche der Vermögensnachfolge.
Soweit Sie enterbt worden sind, ist es Ihr Recht, Ihren Pflichtteil einzufordern.

Wir beraten Sie engagiert zu den Fragen:

  • Gültigkeit von Testamenten/ Erbverträgen
  • Pflichtteil dem Grunde nach
  • Pflichtteil der Höhe nach
  • Pflichtteilsergänzung (Vorschenkungen an die Erben)
  •  (notarieller) Pflichtteilsverzicht
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Ihre Ansprechpartner:
Matthias Kalthoff
Matthias Kalthoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Donat Erbert
Dr. Donat Ebert
Freier Mitarbeiter
Rechtsanwalt
Schwerpunkt Internat. Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Geprüfter Nachlasspfleger

Lena Frescher
Lena Frescher
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
Pflichtteil fordern - Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwälte | Steuerberatung
Hannah Kluwig
Rechtsanwältin
Beratungsschwerpunkt Erbrecht
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Sebastian Kugel
Rechtsanwalt
Schwerpunkt Erbrecht

Im Falle der Enterbung setzen wir Ihren rechtmäßig zustehenden Pflichtteil in voller Höhe durch.

Dabei ist zunächst immer eingehend zu prüfen, ob Sie überhaupt wirklich enterbt worden sind. Insoweit kommt es auf die tatsächlichen Umstände, die rechtlichen Bedingungen und auf den wirklichen Willen des Erblassers an. Der Verstorbene kann aufgrund seiner Testierfreiheit jeden als Erben einsetzen oder von der Erbfolge ausschließen. Im letzten Fall gewährt der Gesetzgeber bestimmten Personen ein Pflichtteilsrecht.

Lassen Sie daher fachanwaltlich kompetent überprüfen, ob Testamente oder Erbverträge wirksam sind und ob Ihre Enterbung auch dem Willen des Erblasers entspricht. Letztwillige Verfügungen können aus vielen Gründen unwirksam sein – Erbrecht ist Expertensache und einzelfallabhängig. Letztwillige Verfügungen können unwirksam sein, aufgrund der Form, vorangehender Verfügungen oder mangelnder Testierfähigkeit. Auch kann eine andere Interpretation möglich sein, als die der vermeintlichen Erben. Eine Enterbung muss daher nicht ohne weitere Prüfung hingenommen werden.

In jedem Falle aber ist Ihnen der richtig berechnete Pflichtteil herauszugeben. Wir prüfen Ihren Anspruch in rechtlicher Hinsicht und der Höhe und setzen diesen zeitnah durch.

Mehr zum Thema Erben und Vererben und damit zum Thema Erbrecht finden Sie auf unserer Homepage. Hier finden Sie auch Informationen zu dem häufig in Streit stehenden Fall der Testierfähigkeit des verstorbenen (Erblassers) – konnte überhaupt noch verfügt werden? Im letztgenannten Fall bietet Scheidt Kalthoff & Partner in Zusammenarbeit mit einem renommierten Neuropsychiater und Sachverständigen, einen einmaligen Lösungsansatz an.

* Amtssitz des Notars in Bochum

Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Berlin, Kurfürstendamm 62, Tel.: +49 30 - 32 51 21 550

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00

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