Scheidt Kalthoff & Partner ist Rechtsabteilung des Handwerkers und dabei engagiert und persönlich vollumfänglich für Sie da. Wir beraten Sie umfassend und interdisziplinär steuerlich, betriebswirtschaftlich und rechtlich als gesamtes Unternehmen und treten für alle Ihre Belange ein.
Im modernen Alltag eines Handwerksunternehmens spielt die Steuerberatung und steuerliche Betreuung eine zentrale Rolle. Eine einheitliche Betrachtung Ihres Unternehmens bleibt dabei aber in der Regel außen vor, so werden alle weiteren Probleme, wie z.B. im Arbeitsrecht oder im Vertragsrecht, durch die Steuerberatung nicht gelöst. Scheidt Kalthoff & Partner bietet hier einen einheitlichen Lösungsansatz für Handwerker im Rahmen eines Fullservices. Wir kennen Ihr Unternehmen und wissen wie Ihre Probleme miteinander zusammenhängen.
Im Rhein- und Ruhrgebiet sind bei den Handwerkskammern Düsseldorf 58.246 und in Dortmund 19.727 Handwerksbetriebe geführt. Allein der Umsatz der Betriebe bei der Handwerkskammer Düsseldorf betrug im Jahre 2014 28 Mrd. €. Dabei gibt es allen Grund, den Standort NRW und damit auch das Ruhrgebiet, als Ort zu beschreiben, an dem Menschen hervorragendes leisten (s.h. auch "Unsere Philosophie).
Der Handwerksunternehmer U (68) betreibt mit 10 Angestellten einen florierenden Gas- und Wasserinstallationsbetrieb in 3. Generation. Er hat hierfür Geschäftsräume sowie Betriebs- und Lagerräume angemietet, deren Dächer nicht in Ordnung sind (Miet -oder Pachtrecht). Er ist zudem Leasingnehmer von 5 Ford Transit (betrieblich genutzte Fahrzeuge), welche laufend im Einsatz sind und mit denen es auch schon mal diverse Probleme gibt (Leasing oder Kaufrecht / Mängelrecht, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht).
U hat auch immer wieder Ärger mit dem Finanzamt, insbesondere mit den Geschäftsbüchern und der Buchhaltung (Steuerberatung). Außerdem hat er mit dem Gesellen G Probleme, der immer wieder alkoholisiert zur Arbeit erscheint (Arbeitsrecht). Zudem ist die Zahlungsbereitschaft seiner Kunden nicht selten gering (Forderungsrecht und Einzug). Zu allem Überfluss macht ein Kunde des U umfangreich aber unberechtigt Mängel an einem zuletzt von U durchgeführten größeren Auftrag geltend (Werkvertragsrecht / Handelsrecht).
U wird der Geschäftsbetrieb aufgrund seines Alters und der Gesamtumstände in letzter Zeit zu viel, er möchte das Geschäft am liebsten an seinen Sohn S übergeben (Unternehmensfortführung / Gesellschaftsrecht). S ist die Haftung und die unternehmerische Tätigkeit aber ohne weitere Beratung zu unüberschaubar (Gesellschaftsrecht / Handelsrecht). U überlegt auch, das Unternehmen gleich an einen Konkurrenten zu verkaufen (Unternehmensverkauf / Gesellschaftsrecht). Mit einer Übertragung des Betriebes auf den S ist im Übrigen auch die Schwester des S, die US, nicht ohne weiteres einverstanden, sieht sie doch ihr Erbe gefährdet (Erbrecht ggf. Mediation).
Des Weiteren bezieht U schon seit längerem als Hilfs- und Betriebsstoffe Dichtungen, die regelmäßig bei den Installationen verarbeitet werden, so kauft er im Jahr 5.000 Dichtungen bei einem Händler in Polen ein, da diese dort wesentlich günstiger als beim ortsansässigen Großhändler sind. Bei der letzte Prüfung hat das Finanzamt einen umsatzsteuerfreien Erwerb aus dem EU-Ausland nicht anerkannt, weil die Formalia (ID-Nummer oder ähnliches) nicht vorlagen und fordert zum einen von U Umsatzsteuer für mehrere Jahre nach und eröffnet zum anderen ein Steuerestrafverfahren (Steuerrecht / Steuerstrafrecht).
In all den genannten Fällen hilft Ihnen Scheidt Kalthoff & Partner weiter. Sprechen Sie uns an, gern klären wir all Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
* Amtssitz des Notars in Bochum
Sie erreichen uns an den Standorten in
Berlin, Kurfürstendamm 62, Tel.: +49 30 - 32 51 21 550
Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00
Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00
Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00
Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00
Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00
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