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Erbschaftssteuer

Als Fachkanzlei für Erb- und Steuerrecht berät Sie Scheidt Kalthoff & Partner aufgrund langjähriger Erfahrung zu allen Fragen der Erbschaftsteuer.

Die Gesetze zur Erbschaftsteuer sind voller Stolpersteine für den Laien. Es drohen hohe Steuern, die das vererbte Vermögen deutlich schmälern können. Wer keine Freibeträge verschenken und stattdessen Steuern sparen will, sollte sich von Experten beraten lassen. An der Schnittstelle von erbrechtlichem Zivilrecht und Steuerrecht beraten wir Sie dabei aus einer Hand.

Wir vertreten und beraten Sie zu den Themen:

  • Erbschaftsteuererklärungen
  • Feststellung der Bedarfswerte
  • Immobilienbewertung und Gutachten
  • Reduzierung der Erbschaftsteuer
  • Pflichtteilsberechnung
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Berechnung der Nachlassverbindlichkeiten
  • Nachfolge- und Vermögensplanung
  • Unternehmensbewertung
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Das Team von Scheidt Kalthoff & Partner steht Ihnen im Erbschaftsteuerrecht mit seinen 10 Beratern zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf die Verzahnung von Steuerrecht und Erbrecht spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.

Ihre Ansprechpartner:
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Mathias Scheidt

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

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Karsten Weiß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

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Roman Höritzsch 

MSc. Betriebswirt
Mediator

Lassen Sie die umfangreichen und schwer zu durchblickenden Erbschaftsteuererklärungen professionell fertigen, denn diese erfordern gute Kenntnisse des Steuerrechts und des Erbrechts in gleichem Maße. Dies ist der Grund, warum der gewöhnliche Steuerberater hier Schwierigkeiten hat und Erbschaftsteuererklärungen nicht zu dessen Tagesgeschäft gehören. Nicht selten fallen uns bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärungen Umstände auf, die das Erbrecht oder die Auslegung eines Testaments selbst betreffen. Des Weiteren sind u. U. Pflichtteile oder Vermächtnisse zu bestimmen und zu berücksichtigen, Nachlassvermögen zu bewerten und Nachlassverbindlichkeiten zu ermitteln. Eine Erklärung sollte daher immer von Erbrechtlern begleitet werden.

Informieren Sie sich zu den Themen Erbschaftsteuer sowie Schenkungen oder Planung der Nachfolge vorab in unserem Glossar oder in einem Erstberatungsgespräch.

Es gibt zahlreiche legale Methoden zur Steueroptimierung, die wir Ihnen ebenfalls gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

* Amtssitz des Notars in Bochum

Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Berlin, Kurfürstendamm 62, Tel.: +49 30 - 32 51 21 550

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00

oder schreiben Sie uns unverbindlich unter Angabe Ihrer Telefonnummer:
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