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Anwalt Erbrecht USA

Die deutsche Kanzlei für Erbrecht GSP Scheidt & Partner bietet Ihnen im Erbfall langjährige Erfahrung im Rahmen der Ermittlung, Durchsetzung und Verwertung von Nachlässen und Ansprüchen für Deutsche in den USA. Lassen Sie sich von unserem Spezialisten Dr. Ebert beraten.

 Unsere Tätigkeitsschwerpunkte (jeweils in Kooperation mit lokalen law firms):

  • Nachlassabwicklung in den USA
  • Nachlasssicherung
  • Erbschein
  • Recht der Erbengemeinschaft/Auflösung
  • Vermächtnisse
  • Erbschaftsteuer
  • Immobilien

Einen Erbfall grenzüberschreitend und in verschiedenen Rechtsordnungen zu belgeiten, ist Sache von Spezialisten. Wir vertreten Ihre Interessen in der Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Erbfall und sichern dabei Ihre Rechte in der Übergangszeit und nach Klärung der Frage, wer genau was geerbt hat. Zudem wickeln wir für Sie den Nachlass ab – egal, ob Immobilien oder weiteres Vermögen. 

Wir kennen uns aufgrund langjähriger Erfahrung mit den Verfahren in den USA aus und machen Ihre Ansprüche hier zusammen mit amerikanischen Spezialisten geltend.

Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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Dr. Ebert betreut seit über 15 Jahren Erbfälle mit Bezug zu den USA. In diesen Jahren setzte er auch Erbschaften einer großen deutschen Wohlfahrtsorganisation in den USA durch.

Kontakt

Sie erreichen uns an den Standorten in

Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 97 65 77 16

Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 952 50 09

Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 70 90 36 0

Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 42 47 12 10

Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 - 894 50 64

oder schreiben Sie uns unverbindlich unter Angabe Ihrer Telefonnummer:
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