Die deutsche Kanzlei für Erbrecht Scheidt Kalthoff & Partner bietet Ihnen im Erbfall langjährige Erfahrung im Rahmen der Ermittlung, Durchsetzung und Verwertung von Nachlässen und Ansprüchen für Deutsche in Kanada. Lassen Sie sich von unserem Spezialisten Dr. Ebert beraten.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte (jeweils in Kooperation mit einem lokalen Kollegen / Kollegin):
Einen Erbfall grenzüberschreitend und in verschiedenen Rechtsordnungen zu belgeiten, ist Sache von Spezialisten. Wir vertreten Ihre Interessen in der Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Erbfall und sichern dabei Ihre Rechte in der Übergangszeit und nach Klärung der Frage, wer genau was geerbt hat.
Wir kennen uns aufgrund langjähriger Erfahrung mit den Verfahren im englischsprachigen Teil Kanadas aus und machen Ihre Ansprüche hier – in Kooperation mit kanadischen Kanzleien - vollumfänglich geltend.
Dr. Ebert betreut seit über 15 Jahren Erbfälle mit Bezug zum englischsprachigen Raum . In diesen Jahren setzte er auch Erbschaften einer großen deutschen Wohlfahrtsorganisation in den USA durch.
Kontakt
Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 97 65 77 16
Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 952 50 09
Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 70 90 36 0
Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 42 47 12 10
Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 - 894 50 64
Frankfurt, Bockenheimer Landstraße 17-19, Tel.: +49 69 - 710 45 51
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