Die deutsche Kanzlei für Erbrecht Scheidt Kalthoff & Partner bietet Ihnen im Erbfall langjährige Erfahrung im Rahmen der Ermittlung, Durchsetzung und Verwertung von Nachlässen und Ansprüchen für Kanadische Staatsbürger in Deutschland. Lassen Sie sich von unserem Spezialisten Dr. Ebert beraten.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
Einen Erbfall grenzüberschreitend und in verschiedenen Rechtsordnungen zu belgeiten, ist Sache von Spezialisten. Wir vertreten Ihre Interessen in der Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Erbfall und sichern dabei Ihre Rechte in der Übergangszeit und nach Klärung der Frage, wer genau was geerbt hat. Zudem wickeln wir für Sie den Nachlass ab – egal, ob Immobilien oder weiteres Vermögen – und erstellen auch entsprechende Erbschafsteuererklärungen.
Wir machen Ihre Ansprüche in Deutschland vollumfänglich geltend.
Dr. Ebert betreut seit über 15 Jahren Erbfälle mit Auslandsbezug und war zudem mehrere Jahre für eine große deutsche Non-Profit Organisation tätig und hat hier u.a. die grenzüberschreitenden Erbfälle abgewickelt.
Sie erreichen uns an den Standorten in
Berlin, Kurfürstendamm 62, Tel.: +49 30 - 32 51 21 550
Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 95 70 07 00
Dortmund, Ruhrallee 9, Tel.: +49 231 - 97 39 41 00
Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 94 19 31 00
Düsseldorf, Königsallee 61, Tel.: +49 211 - 75 61 51 00
Essen, Ruhrallee 185, Tel.: +49 201 85 77 01 00