
Neue Entscheidungen, die wichtige rechtliche Klarheit im Erbrecht gebracht haben
Im vorherigen Beitrag haben wir bereits einige der wichtigsten Erbrechtsurteile des Jahres 2024 vorgestellt. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf weitere relevante Urteile, die in verschiedenen erbrechtlichen Fragen für Klarheit gesorgt haben. Diese Entscheidungen sind von großer Bedeutung für die Praxis und helfen dabei, bestehende Unsicherheiten zu überwinden. Erfahren Sie, wie aktuelle Urteile die Auslegung von Testamenten und die Durchsetzung von Erbansprüchen beeinflussen.
Die Testierfähigkeit beim Berliner Testament
Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass für ein gemeinschaftliches Ehegattentestament beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierfähig sein müssen, andernfalls ist das Testament unwirksam. In einem konkreten Fall errichtete ein Ehepaar ein Testament, wobei der Ehemann wegen seiner psychischen Erkrankung und die Ehefrau aufgrund ihrer Demenzerkrankung möglicherweise nicht testierfähig waren. Nach dem Tod des Ehemannes beantragte die Witwe, als befreite Vorerbin das Erbe anzutreten, was jedoch vom Sohn erfolgreich angefochten wurde. Das Gericht stellte klar, dass für die Gültigkeit des Testaments die Testierfähigkeit beider Ehegatten erforderlich ist. In der Praxis wird häufig übersehen, dass auch die Testierfähigkeit des verstorbenen Ehepartners vorab geprüft werden muss, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Die Prüfung der Testierfähigkeit bei Depression und Alkoholmissbrauch
Testierfähigkeit kann auch dann gegeben sein, wenn der Verstorbene an ernsthaften Erkrankungen litt, sofern diese keinen Einfluss auf die freie Willensbildung bei der Erstellung des Testaments hatten. Der Erblasser litt unter einer bipolaren Störung, Depressionen und Alkoholmissbrauch und schrieb kurz vor seinem Selbstmord einen Abschiedsbrief, in dem er angab, seine Erbschaftsangelegenheiten regeln zu wollen. In seinem Testament setzte er seine Ziehtochter als Alleinerbin ein, was von ihr beim Nachlassgericht beantragt wurde. Die Schwester des Verstorbenen zweifelte an der Testierfähigkeit und brachte die gesundheitlichen Einschränkungen des Erblassers vor, was das OLG jedoch zurückwies. Es stellte fest, dass keine Anzeichen einer Geisteskrankheit oder erheblichen Geistesschwäche vorlagen und das Testament somit gültig war. Die Tatsache, dass er in seinem Abschiedsbrief vorgab, seine gesamte Erbschaftsangelegenheit regeln zu wollen, habe laut Gericht auf ein planvolles und strukturiertes Verhalten hingewiesen.
Eltern dürfen für ungeborenes Kind ausschlagen
Laut einer Entscheidung des BGH müssen Eltern sich nicht vom Familiengericht genehmigen lassen, wenn sie bewusst auf ein millionenschweres Erbe zugunsten ihres Kindes verzichten, um Erbschaftssteuer zu sparen. Eine Millionärin hinterließ ihren Ehemann als Alleinerben, während ihre Kinder als Ersatzerben eingesetzt wurden. Wegen der hohen Erbschaftssteuer schlugen der Ehemann und die Kinder das Erbe aus, ebenso der Sohn für sein ungeborenes Kind, um die gesetzliche Erbfolge zu nutzen. Das Nachlassgericht wollte die Ausschlagung des Erbes für den Säugling nur mit Genehmigung des Familiengerichts akzeptieren, was das OLG bestätigte. Der BGH entschied jedoch, dass eine Genehmigung nicht erforderlich sei, da keine Regelungslücke bestehe und die Ausschlagung durch die Eltern rechtlich zulässig war.
Wirksame Schenkung von Sparguthaben
Der Kläger, als Testamentsvollstrecker, verlangt die Herausgabe von Sparbüchern des verstorbenen Bruders der Beklagten, da weder eine Abtretungserklärung noch eine notariell beurkundete Schenkung vorliege. Die Beklagte behauptet, der Erblasser habe ihr die Sparbücher als Schenkung mit Übertragungsabsicht übergeben, was das LG als wirksam ansah, da eine Übergabe grundsätzlich eine Schenkung vollziehen könne. Allerdings reicht bei Sparbüchern die bloße Übergabe nicht aus, da sie eine Forderung gegen die Bank verbriefen, weshalb eine Abtretungsvereinbarung nötig ist. Das Eigentum an der Schuldurkunde bei einem Sparbuch stehe dem jeweiligen Forderungsgläubiger zu gemäß § 952 I BGB. Eine solche Vereinbarung könne auch konkludent erfolgen, wenn aus den Umständen hervorgeht, dass die Übergabe der Sparbücher alle notwendigen Vereinbarungen umfasst. Die fehlende Anzeige der Schenkung beim Finanzamt ist für die Wirksamkeit der Schenkung unerheblich, auch wenn steuerrechtliche Konsequenzen bestehen können.
Das Jahr 2024 hat mit seinen vielfältigen Entscheidungen im Erbrecht erneut gezeigt, wie facettenreich und bedeutend dieses Rechtsgebiet ist. Ob Fragen zur Testierfähigkeit, zur Wirksamkeit ungewöhnlicher Testamente oder zu Schenkungen innerhalb der Familie – die Gerichte haben in zahlreichen Fällen Klarheit geschaffen und wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Diese Urteile verdeutlichen nicht nur die Komplexität des Erbrechts, sondern auch die Bedeutung einer rechtzeitigen und sorgfältigen Nachlassplanung. Wer Streitigkeiten vorbeugen möchte, sollte sich frühzeitig fachkundigen Rat einholen. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr letzter Wille bestmöglich umgesetzt wird.
1. Handeln Sie rechtzeitig
Die Selbstanzeige ist nur wirksam, wenn sie vor der Entdeckung der Steuerhinterziehung durch das Finanzamt eingereicht wird. Sobald eine Betriebsprüfung oder Steuerfahndung begonnen hat, entfällt die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Zögern Sie daher nicht, wenn Sie Fehler in Ihrer Steuererklärung bemerken.
2. Stellen Sie vollständige Angaben sicher
Eine Selbstanzeige muss alle steuerlich relevanten Tatsachen umfassen. Dazu gehören alle betroffenen Veranlagungszeiträume und Einkünfte. Eine „Teil-Selbstanzeige“ – also das Offenlegen nur eines Teils der Fehler – ist unwirksam und kann zu weiteren rechtlichen Problemen führen.
3. Vermeiden Sie Verzögerungen
Nach Einreichung der Selbstanzeige prüft das Finanzamt Ihre Angaben. Achten Sie darauf, dass Sie auf Nachfragen zügig und umfassend reagieren. Verzögerungen oder unvollständige Antworten könnten Misstrauen wecken und den Erfolg gefährden.
4. Behalten Sie die Fristen im Blick
Das Finanzamt setzt nach der Prüfung der Selbstanzeige eine Frist für die Nachzahlung. Halten Sie diese Frist unbedingt ein, da die strafbefreiende Wirkung sonst erlischt.
5. Lassen Sie sich professionell unterstützen
Die Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess, bei dem bereits kleine Fehler die Wirksamkeit gefährden können. Ein erfahrener Anwalt oder Steuerberater kennt die gesetzlichen Anforderungen und hilft Ihnen dabei, die Anzeige korrekt vorzubereiten und einzureichen.
Quellen
OLG Celle, Beschluss vom 14.03.2024- 6 W 106/23
OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.03.2024- 3 W 28/24
BGH, Beschluss vom 04.09.2024- IV ZB 37/23
LG Koblenz, Urteil vom 14.03.2024 – 3 O457/23