Fallinhalt:
Ein Ehepaar errichtet ein Testament mit dem Inhalt, dass der Neffe der Ehefrau bei einem Verunglücken des Ehepaars während des Urlaubs Alleinerbe sein soll und er den restlichen Neffen einen gewissen Betrag auszahlen soll. Es vergehen einige Jahre und wie es der Zufall will, verstirbt das Ehepaar nahezu gleichzeitig und es kann nicht festgestellt werden, wer als erstes verstorben ist.
Ist das für den Urlaub verfasste Testament nun gültig und der Neffe der Alleinerbe?
Lösungsansatz:
Das Testament muss ausgelegt werden nach dem Erblasserwillen. Dabei sind auch die persönlichen Gesamtumstände in Betracht zu ziehen.
- Wenn sich Parteien über den Inhalt eines Testaments streiten, ist die einzige Lösung meistens die gerichtliche Auslegung und Feststellung des wahren Willens der Erblasser.
- Vorliegend hat das Gericht nach einer umfassenden Beweisaufnahme festgestellt, dass das Ehepaar das Versterben während des Urlaubs als eine Bedingung aufgenommen hat und nicht wollte dass außerhalb eines Urlaubs der Nee Alleinerbe werden soll.
- Zeugen haben ausgesagt, dass die Ehepaare jahrelang nach dem Verfassen des Urlaubstestaments beteuerten, dass es kein Testament gibt und auch der Neffe konnte nicht starke Indize erbringen, die beweisen konnten, dass gerade das Ehepaar beim gleichzeitigen Versterben den Neffen als Alleinerbin einsetzen wollten.
Ergebnis:
Zu welchem Ergebnis führen diese Feststellungen?
Die Auslegung des Testaments und die Beweisaufnahme haben ergeben, dass das Ehepaar den Neen gerade nicht unter allen Umständen als Alleinerbe einsetzten wollte, sondern unter der aufschiebenden Bedingung des Versterbens im Urlaub. Folglich hat der Nee den Erbschein nicht ausgestellt bekommen und die gesetzliche Erbfolge ist eingetreten.