Was ist der 90%-Test, den die Unternehmen beim Vererben beachten müssen? 

Viele Unternehmen wechseln durch den Eintritt eines Todesfalls den Inhaber. Die Unternehmensnachfolge durch Erbschaft ist ein komplizierter und mit Risiken verbundener Prozess. Es müssen viele Dinge beachtet werden, um einen...

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90%-Test

Viele Unternehmen wechseln durch den Eintritt eines Todesfalls den Inhaber. Die Unternehmensnachfolge durch Erbschaft ist ein komplizierter und mit Risiken verbundener Prozess. Es müssen viele Dinge beachtet werden, um einen einwandfreien Wechsel zu ermöglichen. 

Welche Risiken gibt es bei der Unternehmensnachfolge durch Erbschaft?

Grundsätzlich ist zu empfehlen, als Inhaber eines Unternehmens zu Lebzeiten letztwillige Verfügungen zu treffen und auch einen „Notfallordner“ vorzubereiten, der die Nachfolger bestens auf die Übernahme des Unternehmens vorbereitet. Bei einem Unternehmen, das nicht auf den Erbfall vorbereitet ist, kann es zu mehreren Problemen kommen. Bei zerstrittenen Erben kann es zu einer handlungsunfähigen Geschäftsführung kommen oder bei ausgeschlossenen Personen von der Erbfolge zu Pflichtteilsansprüchen. Doch eines der größten Probleme ist die Erbschaftssteuer für Unternehmen. 

Was gilt bei der Erbschaftssteuer für Unternehmen? 

Bei der Erbschaftssteuer ist eine umfassende Steuerbefreiung zu beachten. Damit wird das Vermögen des Unternehmens gegenüber dem Privatvermögen bessergestellt. Diese Steuerbefreiung unterliegt strengen Voraussetzungen und es soll auch nur bestimmtes Vermögen des Unternehmens privilegiert werden. 

Es soll nur aktives Betriebsvermögen, also solches, das unmittelbar den gewerblichen Tätigkeiten des Unternehmens dient, unter diese Steuerbefreiung fallen. Das Verwaltungsvermögen (z.B. fremd vermietete Immobilien, Beteiligungen etc.) soll hingegen nicht begünstigt werden. 

Der 90%-Einstiegstest als Vorstufe der Steuerbefreiung 

Grundvoraussetzung für die erbschaftsteuerliche Verschonung ist der 90%-Einstiegstest. Eine Steuerbefreiung ist damit ausgeschlossen, wenn das begünstigungsfähige Vermögen zu mindestens 90 % aus Verwaltungsvermögen besteht. Der Wert des Verwaltungsvermögens wird als Bruttogröße (vor Schuldenverrechnung) ins Verhältnis zum Wert des begünstigungsfähigen Vermögens (Wert des Unternehmens netto) gesetzt. 

Bei der Bezifferung des Verwaltungsvermögens sind auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Unternehmens einzubeziehen. 

Änderung des 90%-Tests in Sicht?

Der BFH musste sich mit dem 90%-Test auseinandersetzen. Zugrunde lag folgender Sachverhalt: 

Die Klägerin erwarb durch Schenkung ein Unternehmen. Dieses vertreibt Arzneimittel und Medizinprodukte. Durch den 90%-Test kam es zu keiner Verschonung der Besteuerung und deshalb wurde bei Übergabe im Rahmen der Schenkung die Erbschaftssteuer fällig. Die Klägerin wendete sich dagegen mit der Begründung, dass diese Momentaufnahme keine Grundlage für die Besteuerung des Unternehmensvermögens darstellen darf. 

Folglich hat der BFH entschieden, dass der 90%-Test so auszulegen sei, dass bei Unternehmen, deren begünstigungsfähiges Vermögen aus Finanzmitteln besteht und nach seinem Hauptzweck einer gewerblichen Tätigkeit dient, die betrieblich veranlassten Schulden von den Finanzmitteln in Abzug zu bringen sind. Entgegen dem Gesetzeswortlaut können nun die Schulden mit den Finanzmitteln verrechnet werden. 

Keine abschließende Klärung durch den BFH 

Zwar ist das Urteil des BFH zu begrüßen, denn sie bietet für viele Betriebe den benötigten steuerrechtlichen Schutz, jedoch ist durch das Urteil keine abschließende Regelung getroffen. Es ist offen, welche Unternehmen unter dem Begriff eines „typischen Handelsunternehmens“ zu subsumieren sind. Auch andere Unternehmen, die nicht strikt als typisches Handelsunternehmen zu qualifizieren sind, könnten von dieser Änderung des 90%-Tests betroffen sein. Schließlich steht sonst ein Verstoß gegen Art. 3 GG wegen einer möglicherweise ungerechtfertigten Ungleichbehandlung im Raum. Es ist abzuwarten, wie die Finanzverwaltung handeln wird. In jedem Falle ist bei Betroffenen einer Unternehmensfolge durch Erbschaft eine steuerliche Beratung empfehlenswert. 

Tipp:

Das müssen Sie über den 90%-Test wissen?

• Bei einer Unternehmensnachfolge durch Erbschaft ist regelmäßig an die Erbschaftssteur zu denken.
• Es gibt eine gesetzlich geregelte Steuerbefreieung/ -verschonung bei Vermögen von Unternehmen.
• Für diese steuerrechtliche Verschonung müssen die gesetzlich geregelten Voraussetzungen des 90%-Tests vorliegen.

Haben Sie ein Unternehmen durch Schenkung oder durch eine Erbschaft erworben? Wir bei Scheidt Kalthoff & Partner stehen mit unseren Fachanwälten in Steuerrecht zur Seite. Vereinbaren Sie heute noch einen Termin zur Erstberatung!

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