Professionelle Rechtsberatung

Vermögen sicher weitergeben und übertragen

Scheidt Kalthoff & Partner berät Sie als Fachkanzlei für Erb- und Steuerrecht hinsichtlich der Vermögensnachfolge und -übertragung. Ob Immobilien, Ihr Einzelunternehmen, Ihre Gesellschaftsanteile oder Ihr sonstiges Vermögen – eine sichere Gestaltung schützt Ihr Vermögen und Ihre Interessen, speziell vor mit der Vermögensnachfolge einhergehenden steuerlichen Risiken. Diese werden häufig bei einer vorschnellen Vermögensübertragung übersehen und können sogar dazu führen, dass übertragenes Vermögen zwangsveräußert werden muss, da eine erhebliche Steuerlast entsteht und Ihr Nachfolger nicht über ausreichend Liquidität zur Zahlung der Steuerlast verfügt.

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Vermögen weitergeben

Professionelle Rechtsberatung

Vermögen aufzubauen und zu erhalten ist eine bemerkenswerte Leistung und nicht selten eine Lebensaufgabe, die mit viel Arbeit und mit Entbehrungen einhergeht. Leider ist es mit dieser Erkenntnis nicht getan, denn auch der Erhalt dieser Werte für die nächste Generation ist eine Aufgabe, die gut geplant sein will.

Wir beraten Sie professionell zu allen erbrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen und finden die für Sie passende Lösung, dazu gehört:

  • Analyse der Familien- und Vermögenssituation
  • Gestaltung ganzheitlicher steueroptimierter Übertragungen Ihres Vermögens – ob Kauf, Schenkungen oder von Todes wegen
  • Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Prüfung der bestehenden und notwendigen letztwilligen Anordnungen (Testament, Erbvertrag, Gesellschaftsverträge u.a.)
  • Vorsorge für den Krankheits- und für den Todesfall
  • Erstellung bzw. Anpassung von Testamenten, Erb-, Ehe- und Gesellschaftsverträge
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Problemlösung bei Sonderbetriebsvermögen und Betriebsaufspaltung
  • Problemlösungen bei Grunderwerbsteuer

Wir sind aufgrund vieler erfolgreicher Gestaltungen davon überzeugt, dass es möglich ist, Ihren Erfolg aufrechtzuerhalten und diesen an die nächste Generation weiterzugeben. Dabei reicht es eben nicht aus, einzelne Fachbereiche zu beleuchten. Wir glauben an den vollumfänglichen Ansatz, Ihre ganz persönlichen Vorstellungen bei dem Erhalt des Vermögens oder Ihres Unternehmens umzusetzen.

Unsere Berater beschäftigen sich dabei einerseits immer wieder mit den neuesten gesetzlichen Regelungen im Steuer-, Erb- und Gesellschaftsrecht und bringen andererseits zugleich die ambitionierte Leidenschaft mit, die Sache als „gesamtes Paket“ als Lösung aus einer Hand zu gestalten. Ihr Vermögenserhalt ist unsere Aufgabe.

Weiterführende Informationen und Details erhalten Sie auch auf unserer Seite Nachfolgeplanung für Steuerberater (Scheidt Kalthoff & Partner berät insoweit als Experten zur Vermögens- und Unternehmensnachfolge auch andere Steuerberater).

Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

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Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

Ihre Ansprechpartner

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Matthias Kalthoff

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
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Dr. Donat Ebert

Freier Mitarbeiter
Rechtsanwalt
Schwerpunkt Internat. Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Geprüfter Nachlasspfleger
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Lena Frescher

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
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Rechtsanwalt
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