BGH 4b. Zivilsenat, Urteil vom 20.05.1987, Az.: IVb ZR 62/86
Zusammenfassung:
```html BGH, Urteil vom 20.05.1987 – IVb ZR 62/86: Zugewinnausgleich bei Schenkungen unter Ehegatten – Berechnung des Vermögenszuwachses bezogen auf den Ausgleichszeitpunkt Zusammenfassung Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Mai 1987 (Az. IVb ZR 62/86) befasst sich mit der Frage der Berücksichtigung von Schenkungen unter Ehegatten im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Zentraler Streitpunkt war, wie der Vermögenszuwachs zu berechnen ist, wenn während der Ehe Schenkungen zwischen den Ehepartnern erfolgen. Der BGH entschied, dass Schenkungen unter Ehegatten grundsätzlich dem Zugewinn zuzurechnen sind, jedoch der Wertansatz auf den Zeitpunkt des Ausgleichs zu beziehen ist, nicht auf den Zeitpunkt der Schenkung. Dieses Urteil klärt wichtige Bewertungsfragen im Zugewinnausgleich und hat bedeutende Auswirkungen auf die Vermögensauseinandersetzung nach Beendigung der Ehe. Tenor Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs Schenkungen zwischen Ehegatten grundsätzlich als Vermögenszuwachs zu berücksichtigen sind. Der Wertansatz für die Schenkung ist auf den Zeitpunkt des Zugewinnausgleichs zu beziehen, nicht auf den Zeitpunkt der Schenkung. Die Berufung gegen das Urteil des Berufungsgerichts wird zurückgewiesen. Gründe 1. Einleitung Die Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1987 ist bis heute von großer Bedeutung für die Praxis der Zugewinnausgleichsberechnung nach Beendigung einer Ehe. Das Verfahren betraf die Frage, in welcher Weise Schenkungen unter Ehegatten
