BVerwG 8. Senat, Urteil vom 16.06.1989, Az.: 8 C 92/86
Zusammenfassung:
Wohnungsbindungsrecht und Vermietung ohne Wohnberechtigungsbescheinigung – Analyse des Urteils BVerwG 8 C 92/86 vom 16.06.1989 Zusammenfassung Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), 8. Senat, Aktenzeichen 8 C 92/86, vom 16. Juni 1989, behandelt zentrale Fragen des Wohnungsbindungsrechts und die damit verbundenen Pflichten bei der Vermietung von Sozialwohnungen. Im Fokus steht die Vermietung an Mieter, die keine gültige Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) besitzen. Entscheidend ist insbesondere die Rechtslage bei der Übertragung von Wohnraum an Sonderrechtsnachfolger und die Frage eines möglichen Verschuldens bei Verstößen gegen die Wohnungsbindung. Das Urteil präzisiert die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Sonderrechtsnachfolgen und stellt klar, dass ein Verschulden an einem Verstoß gegen das Wohnungsbindungsrecht individuell nachgewiesen werden muss. Für Vermieter und Mieter ist das Urteil von großer praktischer Bedeutung, da es die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sozialwohnungen schärft und die Verantwortungsträger im Zweifel stärker in die Pflicht nimmt. Tenor Das Bundesverwaltungsgericht hebt hervor, dass die Vermietung von Sozialwohnungen ausschließlich an Berechtigte mit gültiger Wohnberechtigungsbescheinigung erfolgen darf. Sonderrechtsnachfolger sind an die bestehenden Bindungen gebunden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Ein Verschulden bei Verstößen gegen das Wohnungsbindungsrecht ist individuell zu prüfen. Das Urteil bestätigt die Rechtsfolgen bei Vermietungen ohne gültige WBS und stellt klar, dass Vermieter und Rechtsnachfolger zur Einhaltung der Wohnungsbindung verpflichtet
