BFH 6. Senat, Urteil vom 16.12.2020, Az.: VI R 29/18

Zusammenfassung:

```html Versorgungsfreibetrag bei Versorgungsbezügen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen – Analyse des BFH-Urteils VI R 29/18 vom 16.12.2020 Zusammenfassung Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), 6. Senat, vom 16. Dezember 2020 (Az. VI R 29/18), beschäftigt sich mit der steuerlichen Berücksichtigung des Versorgungsfreibetrags bei Versorgungsbezügen, die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gezahlt werden. Im Fokus steht die Frage, ob und in welchem Umfang dieser Freibetrag bei solchen Bezügen Anwendung findet. Das Urteil stellt klar, dass der Versorgungsfreibetrag auch dann anzuwenden ist, wenn die Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen berechnet werden, sofern keine anderweitigen Besonderheiten entgegenstehen. Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für pensionierte Beamte sowie für die korrekte steuerliche Behandlung von Versorgungsbezügen im Erbfall. Tenor Der 6. Senat des Bundesfinanzhofs hat entschieden: Bei Versorgungsbezügen, die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gewährt werden, ist der steuerliche Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG grundsätzlich zu gewähren, sofern die Versorgungsbezüge nicht anderweitig von der Anwendung des Freibetrags ausgeschlossen sind. Gründe der Entscheidung 1. Einleitung Im Zentrum des Urteils steht der Versorgungsfreibetrag, ein steuerlicher Freibetrag, der in Deutschland zur Entlastung von Versorgungsbezügen (z. B. Pensionen, Ruhegelder) dient. Der Versorgungsfreibetrag soll die Doppelbelastung aus der Besteuerung von Versorgungsbezügen und der zuvor bereits erfolgten Besteuerung von Einkünften während des Erwerbslebens mildern. Die Frage, die

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