EuGH, Urteil vom 21.06.2018, Az.: C-20/17
Zusammenfassung:
```html EuGH-Urteil C-20/17 vom 21. Juni 2018: Wegweisende Entscheidung im Europäischen Erbrecht Zusammenfassung Am 21. Juni 2018 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Verfahren C-20/17 eine richtungsweisende Entscheidung, die erhebliche Auswirkungen auf die Anwendung des Europäischen Erbrechts hat. Im Mittelpunkt stand ein Vorabentscheidungsersuchen des Kammergerichts Berlin im Verfahren von Vincent Pierre Oberle. Der EuGH klärte dabei zentrale Fragen zur Anwendbarkeit und Auslegung der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO), insbesondere betreffend die Bestimmung des anwendbaren Erbrechts bei grenzüberschreitenden Erbfällen und den Schutz der Erbfolge in multilokalen Konstellationen. Das Urteil stärkt die Rechtssicherheit für Erben und Nachlassgerichte in der EU, indem es klare Vorgaben zur Rechtswahl und zur Zuständigkeit trifft. Dieser Artikel analysiert die Entscheidung ausführlich, erläutert die rechtlichen Hintergründe und zeigt die praktischen Konsequenzen für Erbrechtssachverhalte mit Auslandsbezug auf. Tenor Der Gerichtshof entscheidet: Die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (EuErbVO) ist auf den vorliegenden grenzüberschreitenden Erbfall anzuwenden. Die Bestimmung des anwendbaren Erbrechts richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Die Rechtswahl des Erblassers ist wirksam, wenn sie den Anforderungen der EuErbVO entspricht und klar erkennbar ist. Die Gerichte der Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die von der Verordnung vorgegebenen Zuständigkeitsregeln zu beachten und den Erbfall entsprechend zu beurteilen. Gründe 1. Hintergrund
