EuGH, Urteil vom 13.10.2016, Az.: C-294/15
Zusammenfassung:
Urteil des EuGH C-294/15 vom 13. Oktober 2016 – Edyta Mikołajczyk gegen Marie Louise Czarnecka und Stefan Czarnecki Zusammenfassung Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall C-294/15 vom 13. Oktober 2016 behandelt zentrale Fragen des grenzüberschreitenden Erbrechts innerhalb der Europäischen Union. Anlass war eine Vorabentscheidung im Rechtsstreit zwischen Edyta Mikołajczyk und den Erben Marie Louise Czarnecka sowie Stefan Czarnecki. Im Kern ging es um die Auslegung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Erbsachen (EuErbVO). Der EuGH entschied, wie nationale Gerichte mit Fällen umgehen müssen, in denen der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers und der Erben in unterschiedlichen Mitgliedstaaten liegt, und welche Bedeutung die Wahl des Erbrechts hat. Dieses Urteil ist von hoher praktischer Bedeutung für Erbfälle mit grenzüberschreitendem Bezug und trägt zu einer einheitlichen Anwendung des europäischen Erbrechts bei. Tenor Der EuGH stellt fest, dass gemäß der EuErbVO das Gericht am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes zuständig ist, auch wenn die Parteien im Verfahren unterschiedliche Aufenthaltsorte haben. Ferner präzisiert er, dass die Verordnung die Wahl des Erbrechts ermöglicht, aber diese Wahl nicht automatisch die Zuständigkeit der Gerichte anderer Mitgliedstaaten begründet. Nationale Gerichte
