VG Berlin 29. Kammer, Urteil vom 10.09.2008, Az.: 29 A 314.07
Zusammenfassung:
Unlautere Machenschaften und Erbausschlagung: Analyse des Urteils VG Berlin, 29 A 314.07 vom 10.09.2008 Gericht: Verwaltungsgericht Berlin, 29. Kammer Aktenzeichen: 29 A 314.07 Datum: 10.09.2008 Entscheidungsart: Urteil Thema: Unlautere Machenschaften, Kausalität für Erbausschlagung, Drohung mit gewerberechtlichen Konsequenzen wegen Anhäufung von Grundbesitz, Beweis des ersten Anscheins Zusammenfassung Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10.09.2008 (Az. 29 A 314.07) beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit unlautere Machenschaften und Drohungen mit gewerberechtlichen Konsequenzen zur Anhäufung von Grundbesitz als kausale Faktoren für eine Erbausschlagung anzusehen sind. Der Fall beleuchtet die Grenzen der freien Willensbildung bei der Erbantrittsentscheidung, wenn Erben durch Druck und unlautere Mittel beeinflusst werden. Zentral ist dabei der Beweis des ersten Anscheins, der die Beweislastverteilung im Zusammenhang mit einer Erbausschlagung zugunsten des Erben verändert. Das Urteil stellt wichtige Grundsätze zur Bewertung der Kausalität und Rechtmäßigkeit von Drohungen im erbrechtlichen Kontext auf, die für die Praxis von großer Bedeutung sind. Tenor Das Verwaltungsgericht Berlin erkennt an, dass die Drohung mit gewerberechtlichen Konsequenzen wegen der Anhäufung von Grundbesitz als unlautere Machenschaft die Erbausschlagung kausal beeinflusst hat. Der Beweis des ersten Anscheins ist erbracht, sodass die Erbausschlagung unter Berücksichtigung dieser unlauteren Einflussnahme als rechtswidrig anzusehen ist. Gründe und rechtliche Analyse 1. Einleitung Das vorliegende Urteil
