AG Königstein, Urteil vom 23.11.2010, Az.: 21 C 1008/10, 21 C 1008/10 (16)

Zusammenfassung:

```html Unerlaubte Rechtsberatung bei Testamentserrichtung: Urteil des AG Königstein (21 C 1008/10) im Überblick Zusammenfassung: Das Urteil des Amtsgerichts (AG) Königstein vom 23.11.2010 (Az. 21 C 1008/10) befasst sich mit der Frage der unerlaubten Rechtsberatung im Bereich der Testamentserrichtung durch einen sogenannten Nachlassplaner. Im Streit stand ein Vertrag über die Dienstleistung zur Errichtung eines Testaments, wobei der Nachlassplaner einen Rechtsanwalt als Erfüllungsgehilfen hinzuzog. Das Gericht prüfte, ob diese Konstruktion die Grenze zur erlaubten Rechtsberatung überschreitet und somit gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstößt. Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Trennung zwischen erlaubter Dienstleistung und unzulässiger Rechtsberatung und hat weitreichende Folgen für Anbieter von Nachlassplanungsdienstleistungen, die ohne entsprechende Zulassung tätig werden. Der Beitrag erläutert die Entscheidung, ihre rechtlichen Grundlagen und die praktische Relevanz für Erblasser sowie Dienstleister. Tenor des Urteils Das Amtsgericht Königstein hat mit Urteil vom 23.11.2010 entschieden, dass der Vertrag über die Dienstleistung zur Errichtung eines Testaments durch den Nachlassplaner eine unerlaubte Rechtsberatung darstellt. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Erfüllungsgehilfe ändert daran nichts und verletzt das Rechtsdienstleistungsgesetz. Die Klage wurde entsprechend abgewiesen. Gründe der Entscheidung 1. Sachverhalt und Streitgegenstand Vorliegend hatte ein Nachlassplaner einen Vertrag mit einem Erblasser über die Erarbeitung eines individuellen Testamentes geschlossen. Dabei wurden neben allgemeinen Informationen

Tenor

Gründe

Barrierefreiheit

Inhalts- und Navigationshilfen

Farbanpassungen

Textanpassungen

100%
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.

Standorte

Hauptsitz Duisburg:

0 203 – 70 90 36 0


Zweigstellen:

Berlin: 0 30 - 325 121 550


Bochum: 0 234 – 97 65 77 16


Dortmund: 0 231 – 952 50 09


Düsseldorf: 0 211 – 42 47 12 10


Essen: 0 201 – 894 50 64

Formular

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.
Checkboxen
✉️ Kontaktieren Sie uns