FG Nürnberg 4. Senat, Urteil vom 09.11.2000, Az.: IV 84/2000
Zusammenfassung:
```html Unentgeltlicher Verzicht auf das vorbehaltene Nießbrauchsrecht durch den Schenker als schenkungsteuerpflichtiger Vorgang – Urteil des FG Nürnberg (IV 84/2000) Zusammenfassung Das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 09.11.2000 (Az. IV 84/2000) befasst sich mit der Frage, ob der unentgeltliche Verzicht eines Schenkers auf das ihm vorbehaltene Nießbrauchsrecht bei einer Schenkung als steuerpflichtiger Vorgang im Sinne der Schenkungsteuer zu bewerten ist. Im konkreten Fall hatte ein Schenker seinem Beschenkten ein Grundstück übertragen, sich jedoch ein Nießbrauchrecht vorbehalten. Später verzichtete der Schenker unentgeltlich auf dieses Nießbrauchsrecht. Das Finanzgericht entschied, dass dieser Verzicht als selbstständiger schenkungsteuerpflichtiger Vorgang zu behandeln ist, da durch den Verzicht eine weitere Vermögensmehrung beim Beschenkten eintritt. Diese Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die steuerliche Bewertung von Nießbrauchsrechten und Verzichtshandlungen bei Schenkungen. Tenor Der unentgeltliche Verzicht des Schenkers auf ein ihm vorbehaltenes Nießbrauchsrecht stellt einen eigenständigen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang dar. Der Verzicht führt zu einer zusätzlichen Bereicherung des Beschenkten und ist daher bei der Schenkungsteuer zu berücksichtigen. Gründe 1. Sachverhalt Im zugrunde liegenden Fall übereignete der Schenker dem Beschenkten ein Grundstück, wobei er sich ein Nießbrauchsrecht an dem Grundstück vorbehalten hatte. Dieses Nießbrauchsrecht sicherte dem Schenker die Nutzung und Erträge aus dem Grundstück trotz Eigentumsübergangs zu. Später verzichtete der Schenker unentgeltlich
