BGH 5. Zivilsenat, Urteil vom 10.03.1976, Az.: V ZB 7/72

Zusammenfassung:

```html Unentgeltliche Verfügung der Witwe über ein Gesamtgut-Grundstück – BGH, Urteil vom 10.03.1976 – V ZB 7/72 Zusammenfassung Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. März 1976, Az. V ZB 7/72, befasst sich mit der Frage, ob eine Witwe über ein Grundstück, das zum Gesamtgut der Ehe gehört, unentgeltlich verfügen darf. Der BGH stellte klar, dass die unentgeltliche Verfügung eines solchen Grundstücks durch die Witwe nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Verfügung gegen die Rechte der Miterben des Verstorbenen verstößt. Das Urteil hat für das deutsche Erbrecht und das Güterrecht weitreichende Bedeutung, da es die Grenzen der Verfügungsbefugnis der Witwe im Rahmen der Erbauseinandersetzung präzisiert und den Schutz des Nachlasses sichert. Tenor Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass die unentgeltliche Verfügung der Witwe über ein Grundstück, das zum Gesamtgut der Ehe gehört, nur wirksam ist, wenn die Verfügung im Interesse der Gesamthandsgemeinschaft erfolgt und keine Rechte der Miterben verletzt werden. Die Verfügung bedarf gegebenenfalls der Zustimmung der Miterben oder einer gerichtlichen Genehmigung. Gründe Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. März 1976 (Az. V ZB 7/72) stellt einen Meilenstein in der Rechtsprechung zum Thema Erbrecht und Güterrecht dar, insbesondere in Bezug auf die Verfügungsbefugnis der Witwe über

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