Brandenburgisches Oberlandesgericht 3. Zivilsenat, Urteil vom 14.07.2020, Az.: 3 U 38/19
Zusammenfassung:
```html Umfang des erbrechtlichen Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten gegen Erben – Das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (3 U 38/19) Zusammenfassung: Das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 14. Juli 2020 (Az. 3 U 38/19) beschäftigt sich mit den Grenzen und dem Umfang des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten gegenüber den Erben. Im Mittelpunkt steht die Frage, in welchem Umfang Erben verpflichtet sind, dem Pflichtteilsberechtigten Auskünfte über den Nachlass zu erteilen und wie detailliert die Wertermittlung erfolgen muss. Das Gericht konkretisiert dabei die Anforderungen an die Auskunftspflicht, insbesondere im Hinblick auf die Zumutbarkeit und den Schutz der Erben vor übermäßiger Belastung. Das Urteil gibt wichtige Orientierung für Pflichtteilsberechtigte und Erben und stärkt die Rechte der Pflichtteilsberechtigten, ohne die Interessen der Erben unangemessen zu beeinträchtigen. Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts wird zurückgewiesen. Die Beklagten sind verpflichtet, dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über die Zusammensetzung des Nachlasses zu erteilen und eine nachvollziehbare Wertermittlung vorzunehmen. Dabei hat die Auskunftspflicht die Grenzen der Zumutbarkeit zu beachten. Die Kosten des Verfahrens tragen die Parteien jeweils selbst. Gründe 1. Einleitung Das Pflichtteilsrecht dient dem Schutz naher Angehöriger, die trotz Enterbung zumindest einen Mindestanteil am Erbe erhalten sollen. Um diesen Pflichtteil durchsetzen zu können, benötigen
