BFH 2. Senat, Urteil vom 08.12.1993, Az.: II R 61/89
Zusammenfassung:
```html Übertragung eines Grundstücks gegen Übernahme von Verbindlichkeiten als gemischte Schenkung – BFH-Urteil II R 61/89 vom 08.12.1993 Zusammenfassung Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 08. Dezember 1993 (Az. II R 61/89) behandelt die steuerliche Einordnung der Übertragung eines Grundstücks gegen Übernahme von Verbindlichkeiten als sogenannte gemischte Schenkung. Der Senat stellte klar, dass zivilrechtliche Gestaltungen und Begriffe im Erbschaftsteuerrecht eigenständig interpretiert werden können und müssen. Insbesondere bedeutet dies, dass die reine Übernahme von Schulden im Rahmen der Grundstücksübertragung nicht automatisch als Kauf, sondern auch als Schenkung mit entgeltlichem Teil bewertet werden kann. Zudem entschied der BFH, dass eine Anrufung des Großen Senats nicht erforderlich ist, wenn ein Fachsenat eine Rechtsfrage eigenständig entscheiden kann. Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für die Praxis der erbschaftsteuerlichen Bewertung von Grundstücksübertragungen und zeigt die eigenständige Sichtweise des Steuerrechts gegenüber dem Zivilrecht auf. Tenor Der Bundesfinanzhof entscheidet, dass bei der Übertragung eines Grundstücks gegen Übernahme von Verbindlichkeiten eine gemischte Schenkung vorliegt. Zivilrechtliche Begriffe und Gestaltungen sind im Erbschaftsteuerrecht eigenständig auszulegen. Eine Anrufung des Großen Senats ist nicht notwendig, wenn der Fachsenat die Rechtsfrage selbständig klären kann. Gründe der Entscheidung 1. Hintergrund und Sachverhalt Im vorliegenden Fall ging es um die Übertragung eines Grundstücks, wobei der Erwerber
