BGH 4a. Zivilsenat, Urteil vom 22.10.1986, Az.: IVa ZR 143/85

Zusammenfassung:

```html BGH IVa ZR 143/85 vom 22.10.1986: Übernahme eines Landguts – Bewertung, Pflichtteilsberechnung und Rechtsfortbildung Zusammenfassung Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. Oktober 1986 (Az. IVa ZR 143/85) beschäftigt sich mit der Bewertung eines übernommenen Landguts im Rahmen der Pflichtteilsberechnung. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Übernahme eines Familienbetriebs bei der Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs zu berücksichtigen ist. Der BGH klärt, dass bei Übergabe eines Landguts zu Lebzeiten eine angemessene Bewertung erfolgen muss, die den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert widerspiegelt. Darüber hinaus präzisiert das Urteil die Rechtslage zur Wertermittlung und führt eine wichtige Rechtsfortbildung herbei, die Erben und Pflichtteilsberechtigten gleichermaßen Rechtssicherheit bietet. Dieses Urteil gilt heute als maßgeblicher Leitfaden für die Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe in der Erb- und Pflichtteilsrechtsprechung. Tenor Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass die Übernahme eines Landguts im Rahmen der Pflichtteilsberechnung mit einem dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert entsprechenden Betrag anzusetzen ist. Dabei ist der Verkehrswert des Betriebs zugrunde zu legen, der auch die Besonderheiten eines landwirtschaftlichen Familienbetriebs berücksichtigt. Die Herleitung des Wertes darf nicht willkürlich erfolgen und muss nachvollziehbar sein. Das Urteil stellt eine bedeutende Rechtsfortbildung dar und ist für die Bewertung von landwirtschaftlichen Betrieben im Erbrecht verbindlich. Gründe 1. Einleitung Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22.10.1986 (Az.

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