BGH 8. Zivilsenat, Urteil vom 09.11.1966, Az.: VIII ZR 73/64

Zusammenfassung:

```html BGH VIII ZR 73/64 (09.11.1966) – Sparbuch für Enkelin als Zuwendung auf den Todesfall Zusammenfassung Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 09. November 1966 (Az. VIII ZR 73/64) befasst sich mit der Frage, wie ein Sparbuch, das zugunsten einer Enkelin angelegt wurde, rechtlich als Zuwendung auf den Todesfall zu beurteilen ist. Im Kern ging es um die Wirksamkeit und Bindungswirkung der Verfügung über ein Sparbuch, das eigens mit der Absicht eröffnet wurde, der Enkelin im Todesfall des Sparbuchinhabers ein Vermögensvorteil zu verschaffen. Der BGH entschied, dass eine solche Zuwendung auf den Todesfall – trotz fehlender notarieller Beurkundung – unter bestimmten Voraussetzungen wirksam sein kann, wenn die Verfügungen klar und eindeutig getroffen wurden. Das Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall zur Abgrenzung zwischen Schenkung zu Lebzeiten und Zuwendung auf den Todesfall dar und klärt die Anforderungen an die Form und den Willen des Verfügenden bei Sparbüchern. Tenor Der Bundesgerichtshof entscheidet: Die Verfügung des Sparbuchs zugunsten der Enkelin ist als wirksame Zuwendung auf den Todesfall anzusehen. Sie erfüllt die Anforderungen an eine testamentarische Verfügung und führt dazu, dass das Guthaben im Todesfall unmittelbar an die Enkelin übergeht. Die Klägerin hat daher keinen Anspruch auf Rückabwicklung oder Herausgabe des Sparguthabens. Gründe 1. Einführung

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