BFH 4. Senat, Urteil vom 21.02.1973, Az.: IV R 58/72
Zusammenfassung:
```html BFH-Urteil IV R 58/72 vom 21.02.1973 – Einkommensteuerliche Behandlung der Nachlassauseinandersetzung zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten Zusammenfassung Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Februar 1973 (Az. IV R 58/72) stellt eine grundlegende Entscheidung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Auseinandersetzung zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten nach einem Erbfall dar. Der BFH befasst sich insbesondere mit der Frage, wie die Realteilung des Nachlasses unter den Beteiligten – wenn sie sich in angemessener Zeit wie Miterben je zur Hälfte verhalten – steuerlich zu beurteilen ist. Dabei wird klargestellt, dass in einem solchen Fall für die Einkommensteuer so zu verfahren ist, als ob der Nachlass tatsächlich zwischen Miterben aufgeteilt worden wäre. Dieses Urteil ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung, weil es Klarheit über die steuerliche Behandlung von Pflichtteilsansprüchen und deren Realisierung schafft und damit die rechtssichere Gestaltung von Nachlassauseinandersetzungen erleichtert. Tenor Der 4. Senat des Bundesfinanzhofs entscheidet: Setzen sich der Erbe und der Pflichtteilsberechtigte in angemessener Frist nach dem Erbfall so auseinander, dass sie den Nachlass real teilen, als wären sie Miterben je zur Hälfte, ist für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung davon auszugehen, dass die dem Pflichtteilsberechtigten zugewandten Vermögenswerte als Teil des Nachlasses auf ihn übergegangen sind. Gründe 1. Ausgangslage und rechtlicher Hintergrund Das Urteil
