LG Bochum 4. Zivilkammer, Urteil vom 07.02.2018, Az.: 4 O 269/17
Zusammenfassung:
```html Rechtsschutzversicherung und Deckungsschutz bei Rückzahlungsklagen: Analyse des Urteils LG Bochum, 4 O 269/17 vom 07.02.2018 Zusammenfassung Das Urteil des Landgerichts Bochum vom 07.02.2018 (Az. 4 O 269/17) befasst sich mit der Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz für die Abwehr einer Rückzahlungsklage aufgrund erhaltener Ausschüttungen gewährt. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger eine Rechtsschutzversicherung eingeschaltet, nachdem er von dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der zuvor erhaltenen Ausschüttungen forderte. Das Gericht entschied, dass der Rechtsschutzversicherer verpflichtet ist, die zur Abwehr der Rückforderung notwendigen anwaltlichen Kosten zu übernehmen, da die Rückforderungsklage unter den versicherten Rechtsschutzfall fällt. Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung einer präzisen Vertragsauslegung sowie die Abgrenzung zwischen versicherten und nicht versicherten Risiken im Rechtsschutzversicherungsvertrag, insbesondere im Bereich erbrechtlicher Streitigkeiten. Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Beklagte wird verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, die Kosten der Rechtsschutzversicherung für die Abwehr der Rückzahlungsklage zu übernehmen. Gründe 1. Einleitung Das Landgericht Bochum hatte im Urteil vom 07. Februar 2018 (Az. 4 O 269/17) über einen Rechtsstreit zu entscheiden, bei dem eine Rechtsschutzversicherung den Deckungsschutz für die Abwehr einer Rückzahlungsklage aufgrund erhaltenener Ausschüttungen zu gewähren hatte. Die Entscheidung ist insbesondere für Versicherungsnehmer und Rechtsanwälte von Bedeutung, die sich mit der
