OLG Düsseldorf 7. Zivilsenat, Urteil vom 24.04.2020, Az.: I-7 U 62/19, 7 U 62/19
Zusammenfassung:
Pflichtteilsrecht und Nachlassbewertung: Das Urteil des OLG Düsseldorf I-7 U 62/19 vom 24.04.2020 im Überblick Zusammenfassung: Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. I-7 U 62/19) vom 24. April 2020 befasst sich mit mehreren zentralen Fragen des Erbrechts: der Auslegung eines Testaments im Hinblick auf die Entziehung des Pflichtteils, der Zulässigkeit der Ersetzung eines Nachlassverzeichnisses durch Fotografien sowie den Anforderungen an ein Wertermittlungsgutachten im Rahmen der Nachlassbewertung. Das Gericht präzisiert dabei die Voraussetzungen für eine pflichtteilsentziehende Enterbung, stellt klar, unter welchen Bedingungen fotografische Dokumentationen ein Nachlassverzeichnis ersetzen können, und definiert die Kriterien, die ein Wertermittlungsgutachten erfüllen muss, um als Beweismittel zu dienen. Dieses Urteil bietet damit wichtige Orientierungshilfen für Erblasser, Erben und Rechtsanwälte in der praktischen Nachlassabwicklung und bei der Pflichtteilsdurchsetzung. Tenor Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die im Testament enthaltene Entziehung des Pflichtteils nur unter strenger Auslegung zulässig ist. Fotografien können ein vollständiges Nachlassverzeichnis nur dann ersetzen, wenn sie den Nachlass umfassend und nachvollziehbar dokumentieren. Zudem sind Wertermittlungsgutachten nur dann verwertbar, wenn sie objektiv, nachvollziehbar und fachlich fundiert erstellt wurden. Gründe 1. Hintergrund und Verfahrensgegenstand Der Rechtsstreit vor dem OLG Düsseldorf drehte sich um die Auslegung einer testamentarischen Verfügung, die eine Entziehung des Pflichtteils für einen gesetzlichen Erben vorsah.
