OLG Düsseldorf 7. Zivilsenat, Urteil vom 22.11.2019, Az.: 7 U 161/18
Zusammenfassung:
```html Pflichtteilsrecht: Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Bewertung eines Grundstücks und eines Unternehmens – OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2019, 7 U 161/18 Zusammenfassung Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. November 2019 (Az.: 7 U 161/18) befasst sich mit der komplexen Bewertung von Nachlassgegenständen im Pflichtteilsrecht, insbesondere hinsichtlich eines Grundstücks und eines Unternehmens. Im Fokus stand die Frage, wie der Wert dieser Vermögenswerte für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs korrekt zu ermitteln ist. Das Gericht stellte klar, dass bei der Bewertung von Grundstücken aktuelle Verkehrswerte maßgeblich sind und bei der Unternehmensbewertung anerkannte Bewertungsmethoden wie das Ertragswertverfahren herangezogen werden müssen. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, um eine faire und sachgerechte Bewertung sicherzustellen. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Wertermittlung im Erb- und Pflichtteilsrecht und bietet wichtige Orientierung für Pflichtteilsberechtigte und Erben. Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe 1. Einleitung Das vorliegende Urteil des OLG Düsseldorf befasst sich mit der Bewertung von Nachlassgegenständen im Pflichtteilsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, wie ein Grundstück und ein Unternehmensanteil für die Pflichtteilsberechnung zu bewerten sind und welche Bewertungsmaßstäbe anzulegen sind. Die Entscheidung hat
