BGH 4. Zivilsenat, Urteil vom 31.01.1975, Az.: IV ZR 18/74

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```html BGH Urteil IV ZR 18/74 vom 31.01.1975: Öffentliche Zustellung trotz wissentlich falscher Angaben Zusammenfassung Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 31. Januar 1975, Aktenzeichen IV ZR 18/74, behandelt die Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung im Zivilprozess, wenn die Bewilligung auf falschen Angaben des Antragstellers beruht. Trotz der grundsätzlich strengen Anforderungen an die Zustellung betont der BGH im Interesse der Rechtssicherheit, dass eine öffentliche Zustellung auch dann wirksam ist, wenn diese auf wissentlich falschen Angaben basiert. Das Urteil stellt damit klar, dass die Rechtssicherheit Vorrang vor der möglichen Verfahrensverzögerung und dem Schutz vor rechtsmissbräuchlichen Zustellungsanträgen hat. Für die Praxis bedeutet dies, dass Betroffene einer öffentlichen Zustellung besondere Aufmerksamkeit schenken müssen, da die Wirksamkeit der Zustellung nicht leicht angefochten werden kann. Tenor Der Bundesgerichtshof erkennt an, dass eine öffentliche Zustellung auch dann wirksam bleibt, wenn ihre Bewilligung auf wissentlich falschen Angaben des Antragstellers beruht. Die Rechtssicherheit im Zivilprozess hat Vorrang vor der etwaigen Unrichtigkeit der zugrundeliegenden Angaben. Gründe 1. Einleitung: Bedeutung der öffentlichen Zustellung im Zivilprozess Die Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken ist ein wesentlicher Bestandteil des Zivilprozesses. Sie sichert das Recht auf rechtliches Gehör und gewährleistet, dass die Parteien Kenntnis von Verfahrenshandlungen erhalten. Eine spezielle Form der Zustellung ist die öffentliche Zustellung,

Tenor

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