FG Nürnberg 4. Senat, Urteil vom 30.03.2006, Az.: IV 205/2005

Zusammenfassung:

FG Nürnberg Urteil IV 205/2005 – Nachversteuerung ererbten Betriebsvermögens bei Insolvenz und Erlassmöglichkeiten Nachversteuerung ererbten Betriebsvermögens bei Insolvenz innerhalb der Behaltensfrist – Urteil des FG Nürnberg IV 205/2005 Zusammenfassung Das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 30.03.2006 (Az. IV 205/2005) behandelt die Nachversteuerung ererbten Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 ErbStG, insbesondere wenn das Betriebsvermögen durch Insolvenz innerhalb der siebenjährigen Behaltensfrist verloren geht. Das Gericht bestätigt die Nachversteuerungspflicht, zeigt jedoch zugleich auf, dass unter bestimmten sachlichen und persönlichen Billigkeitsgründen ein Erlass der Nachversteuerung möglich sein kann. Die Entscheidung verdeutlicht die Abwägung zwischen fiskalischem Interesse und sozialer Gerechtigkeit und erläutert die Voraussetzungen sowie die Grenzen der Erlassbedürftigkeit im Erbschaftsteuerrecht. Der Fachartikel analysiert die rechtlichen Hintergründe, die Urteilsgründe sowie praktische Konsequenzen für Erben und Berater. Tenor Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, dass die Nachversteuerung ererbten Betriebsvermögens auch dann vorzunehmen ist, wenn innerhalb der Behaltensfrist des § 13a Abs. 5 ErbStG ein Verlust durch Insolvenz eingetreten ist. Ein Erlass der Nachversteuerung kommt nur in Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung persönlicher und sachlicher Billigkeitsgründe in Betracht. Die Anforderungen an die Erlassbedürftigkeit sind hoch und erfordern eine umfassende Prüfung. Einleitung Das Erbschaftsteuerrecht gewährt bei der Übertragung von Betriebsvermögen erhebliche Steuervergünstigungen, um die Fortführung von Unternehmen zu erleichtern

Tenor

Gründe

Barrierefreiheit

Inhalts- und Navigationshilfen

Farbanpassungen

Textanpassungen

100%
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.

Standorte

Hauptsitz Duisburg:

0 203 – 70 90 36 0


Zweigstellen:

Berlin: 0 30 - 325 121 550


Bochum: 0 234 – 97 65 77 16


Dortmund: 0 231 – 952 50 09


Düsseldorf: 0 211 – 42 47 12 10


Essen: 0 201 – 894 50 64

Formular

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.
Checkboxen
✉️ Kontaktieren Sie uns