Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Kammer der 5. Sektion, Urteil vom 15.02.2024, Az.: 14925/18
Zusammenfassung:
1. Zusammenfassung Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit Urteil vom 15.02.2024 (Az. 14925/18) eine bedeutende Entscheidung zum Erbrecht und Menschenrechtsschutz getroffen. Gegenstand war der Ausschluss des Erb- und Pflichtteilsrechts ehelicher Kinder in Frankreich, was von dem Kläger als Diskriminierung und Verletzung der Menschenrechte beanstandet wurde. Der EGMR stellte fest, dass die französische Regelung, die eheliche Kinder von der gesetzlichen Erbfolge ausschließt, gegen Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Das Urteil stärkt den Schutz der erbenden Kinder unabhängig vom Familienstand der Eltern und verpflichtet Frankreich, diskriminierende Regelungen zu ändern. Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für das nationale Erbrecht sowie für den Schutz der Menschenrechte im Erbfall. 2. Tenor Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärt, dass der Ausschluss der Erb- und Pflichtteilsrechte ehelicher Kinder in Frankreich eine Verletzung von Artikel 14 EMRK i.V.m. Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 darstellt. Die französische Regierung wird verpflichtet, die diskriminierende Rechtslage zu ändern und dem Kläger eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens trägt die französische Staat. Der Beschwerdewert wird auf 250.000 EUR festgesetzt. 3. Gründe 3.1 Sachverhalt Der Kläger, ein eheliches Kind, wurde in Frankreich geboren und war nach französischem
