Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken 5. Zivilsenat, Urteil vom 07.02.2007, Az.: 5 U 581/06 - 76, 5 U 581/06

Zusammenfassung:

```html Lebensversicherung und Bezugsberechtigung mehrerer Personen: Analyse des Urteils des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken (Az. 5 U 581/06) vom 07.02.2007 Zusammenfassung: Das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 07. Februar 2007 (Az. 5 U 581/06) befasst sich mit der Frage der Bezugsberechtigung mehrerer Personen bei einer Lebensversicherung und der damit verbundenen Rechtsfigur der Anwachsung. Im Mittelpunkt steht, wie sich die Bezugsrechte mehrerer Begünstigter verhalten, wenn einer von ihnen vor dem Tod des Versicherungsnehmers verstirbt oder sein Bezugsrecht ausfällt. Das Gericht klärt anhand des konkreten Falles, dass bei mehreren bezugsberechtigten Personen eine sog. Anwachsung eintritt, wenn eine Bezugsberechtigung wegfällt, und erläutert die Voraussetzungen sowie die Folgen dieser Rechtsfolge. Dieses Urteil bietet damit wichtige Orientierung für Versicherungsnehmer, Begünstigte sowie Rechtsanwälte im Erbrecht und Versicherungsrecht. Tenor Das Saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigt, dass bei mehreren Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung die Anwachsung gemäß § 12 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eintritt, wenn einer der Bezugsberechtigten vor dem Versicherungsnehmer verstirbt oder sein Bezugsrecht ausfällt. In diesem Fall wächst der Anspruch der übrigen Bezugsberechtigten entsprechend an. Die Entscheidung stellt klar, dass die Bezugsberechtigung nicht anteilig verfällt, sondern auf die verbleibenden Begünstigten übergeht. Gründe der Entscheidung Die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 07. Februar 2007 (Az. 5 U 581/06) beschäftigt

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